Sitzung vom 19. Oktober 2017

Vergabebeschluss für einen Dienstleistungsauftrag „Begleitung und Bewertung des Europäischen Sozialfonds, Förderperiode 2014-2020, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt die Vergabe des Dienstleistungsauftrag zur „Begleitung und Bewertung des Europäischen Sozialfonds, Förderperiode 2014 -2020, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ an den Submittenten „MA & T Sell & Partner GmbH“.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.  Für die konkrete Organisation der externen Bewertung wird das Mandat an die ESF-Verwaltungsbehörde übergeben.

2. Erläuterungen:

a) Zielsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) allgemein

Der ESF ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung – er unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und stellt faire Berufsaussichten für die Bürger sicher.  Dabei übernimmt der ESF die Kofinanzierung (max. 50 %) von Programmen zur Entwicklung der Humanressourcen. Auf diese Weise kann er zum einen den Einstieg bzw. die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern und zum anderen jenen Personen, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, dabei behilflich sein, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.

b) Zielsetzung des ESF in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG)

Auf Basis des mehrjährigen operationellen Programms der DG für den ESF in der Förderperiode 2014- 2020 im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ unterstützt der ESF in der DG Maßnahmen in 3 thematischen Schwerpunkten:

1. Beschäftigung

2. Soziale Integration

3. Bildung

c) Externe Bewertung

In Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit allgemeinen Bestimmungen zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfondsdient sieht eine Bewertung vor, die dazu dient, die Qualität der Gestaltung und Umsetzung von Programmen zu verbessern sowie deren Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen zu beurteilen.

Ein Bewertungsplan beschreibt im Detail Zielsetzung, Zielpublikum, Inhalt und Verfahren der Bewertung sowie den Zeitplan.  Es wird eine begleitende, operationelle Bewertung vorgesehen, die über die gesamte Programmierungsperiode die Umsetzung der Maßnahmen, ihre Effizienz und ihre Wirksamkeit überprüft und regelmäßig Rückmeldung gibt.  Die Bewertung soll durch eine externe Bewertungsinstanz vorgenommen werden. Dier Auftrag wurde in Übereinstimmung mit dem europäischen und belgischen Auftragsrecht öffentlich ausgeschrieben und nach vorgegebenen Kriterien an ein externes Institut / Konsortium vergeben.

Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen erfüllt „MA & T Sell & Partner GmbH, Karl-Carstens-Straße 1, D-52146 Würselen als einziger Anbieter die formellen und inhaltlichen Kriterien.  Näheres dazu im Vergabebeschluss.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Auftragsvergabe betreffen die Haushalte der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2017 bis 2024 und gegebenenfalls 2025, da der Auftrag sich über sieben Jahre streckt.

Die dadurch entstehenden Belastungen des Haushaltspostens OB 20 PR 13 ZW 12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“ belaufen sich auf maximal 396.156 € (ohne MWSt. mit Indexierung) und werden im Rahmen der Technischen Hilfe zu 50% durch die EU kofinanziert.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 10. Oktober 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates;

Operationelles Programms der DG für den ESF in der Förderperiode 2014 - 2020 im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, Europäischer Sozialfonds 2014-2020, CCI-Nr. 2014BE05SFOP001, Entscheidung C(2014)9436 der EU-Kommission vom 4. Dezember 2014;Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Königlicher Erlass vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge und öffentlicher Baukonzessionen