Sitzung vom 19. Oktober 2017

Konzept: Bündnis für Fachkräfte Ostbelgien

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Konzept zum Bündnis für Fachkräfte Ostbelgien und  erklärt sich bereit die für die Betreuung des Bündnisses notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

Der Ministerpräsident und die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus werden mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Viele Arbeitgeber in Ostbelgien suchen händeringend nach qualifizierten Arbeitskräften. Die Liste der sogenannten Mangelberufe ist lang. In diesen Berufsbildern sind offene Stellen nachweislich schwer zu besetzen.

Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Ostbelgien ist eine weitere Zuspitzung des Fachkräftemangels wahrscheinlich.

Wie kann die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Fachkräftemangel noch gezielter entgegen treten? Welche Hebel sind in unserer Region besonders effizient? Welche Kräfte können aktiviert werden? Das Konzept „Bündnis für Fachkräfte Ostbelgien“ schlägt den Fahrplan für die Fachkräftesicherung vor.

Im Konzept wird einleitend die Ausgangslage geschildert. Anschließend wird dargestellt, was ein Bündnis für Fachkräfte leisten kann. Kernstück des Konzeptes ist die Projektskizze in drei Phasen und die Beschreibung der Arbeitspakete.  Abschließend wird ein Ausblick auf mögliche Dienstleistungsaufträge gegeben. 

Die drei Phasen des Projektes:

PHASE 1:  Vorbereitung (Sept.2017-Dez.2017)

 

Schwerpunkte: Grundlagenwissen aufbauen, externe Begleitung auswählen, Projektplanung vertiefen, erste Kontakte zu den Bündnispartnern.  

PHASE 2: Aufbau

(2018)

 

Schwerpunkte: Fachkräfte-Monitoring aufbauen, Bestandsaufnahme der bestehenden Initiativen, Handlungsfelder und Aktionen mit den Bündnispartnern ausloten.

PHASE 3: Umsetzung

(ab 2019)

 

Schwerpunkte: Strategische Ausrichtung festlegen, Kooperation formalisieren, Aktionen priorisieren, Aktionsplan verabschieden, Implementierungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung des Konzeptes hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Im Laufe der Umsetzung werden jedoch Mittel für Dienstleistungsaufträge und Personal erforderlich sein. Diese Kosten werden im Rahmen des Konzeptes geschätzt, können aber noch nicht präzise beziffert werden.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

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