Sitzung vom 19. Oktober 2017

Beschluss der Regierung zur Offenerklärung von zwei Stellen als Verwaltungsdirektor (Stufe I, Rang I B) zum 1. Januar 2018 im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erklärt zwei Stellen als Verwaltungsdirektor (Stufe I, Rang IB) zum 1. Januar 2018 für offen und beschließt, sie durch Beförderung zu besetzen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In den letzten Jahren hat sich der Umfang der Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft rasant vergrößert.  Die Anforderungen an das Ministerium sind damit quantitativ und vor allem qualitativ beträchtlich angewachsen.  Es gilt insbesondere, mehr Finanzmittel in erheblich komplexeren Zusammenhägen zu verwalten und aus der Konsolidierungsverpflichtung heraus mit den öffentlich-rechtlichen Partnern der Deutschsprachigen Gemeinschaft effiziente Kooperationen zu erzielen und zu betreuen.  Die Kontrollen im Haushalts- und Finanzbereich werden immer herausfordernder und die analytischen Mittel müssen für das gesamte Ministerium und darüber hinaus stetig ausgebaut werden.  Andererseits haben die operativen Felder des Ministeriums, die den eigentlichen Dienst für Bürger, Organisationen und Partner darstellen, enorm an Vielfältigkeit zugelegt.  Eine Menge verschiedener Verfahren, Zuschusslinien, Kooperationen und direkter Dienstleistungen müssen zugunsten der „Kunden“ aufgebaut, organisiert und betreut werden  Diese Aufgaben werden von den einzelnen operativen Fachbereichen getrennt wahrgenommen. Hier ist die Harmonisierung dieser Vorgänge, die kundenfreundliche Ausformung, das Gestalten integrierter Maßnahmen und die koordinierte Unterstützung von entsprechenden Großprojekten eine echte Zukunftsherausforderung über die Grenzen einzelner Fachbereiche hinaus. 

Somit sollten einerseits das Finanzwesen und andererseits die allgemeine Betreuung der Dienstleistung des Ministeriums („operativer Betrieb“) im obersten Management des Ministeriums besonders vertreten sein, um der notwendigen übergreifenden Wirkung gerecht werden zu können. Der bisher dreiköpfige Direktionsrat soll um diese beiden Funktionen erweitert werden.  Erste Voraussetzung dafür ist die entsprechende Ernennung von zwei Verwaltungsdirektoren.  Statutarisch erfolgt zunächst die Offenerklärung durch die Regierung, die dem Generalsekretär das weitere Verfahren anvertraut.

3. Finanzielle Auswirkungen:

In Erwägung, dass nur die Beamten, die mindestens seit drei Jahren Inhaber eines Dienstgrades des Ranges I D oder I C sind, sich um die Stelle als Verwaltungsdirektor bewerben können, werden die finanziellen Auswirkungen höchstens der Differenz zwischen der Gehaltstabelle I/8 und der Gehaltstabelle I/11 entsprechen.

4. Gutachten:

Zur Offenerklärung der Stellen ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten