Sitzung vom 19. Oktober 2017

Rahmenabkommen zwischen dem Sozialfonds Transport und Logistik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Rahmenabkommen zwischen dem Sozialfonds der Paritätischen Zusatzkommission für Transport und Logistik (FSTL) und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu.

Die Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus und der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung werden mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit mehreren Jahren kooperieren verschiedene Ausbildungsträger der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Sektorenfonds. Diese Zusammenarbeit sowohl in der Grundausbildung von Fachkräften als auch in der beruflichen Weiterbildung hat sich meist als konstruktiv und positiv für die hiesigen Ausbildungsträger erwiesen. Ziel ist es, dass Mittel und Know-how der Fonds auch der Aus- und Weiterbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und somit den zukünftigen qualifizierten Fachkräften unserer Region zugutekommen.

Der Transportsektor zählte im August 2017  rund 7000 Unternehmen, davon 59 Unternehmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Transportsektor ist mit dem Wunsch einer intensiveren Zusammenarbeit Anfang 2017 auf die Deutschsprachige Gemeinschaft zugekommen. Vor diesem Hintergrund fand am 15. Mai 2017 ein erstes Treffen statt. Teilgenommen haben neben den Vertretern des FSTL und dem Ministerium, Vertreter des IAWM, des ZAWM Eupen sowie des Arbeitsamtes. Anlässlich dieses Treffens wurden verschiedene Kooperationsmöglichkeiten ins Auge gefasst und der Vorentwurf eines Rahmenabkommens vorgestellt. Am 13. September 2017 fand ein zweites Treffen statt. Der Vorentwurf wurde gutgeheißen. Auch der Verwaltungsrat des Sektors hat bereits zugestimmt.

Gegenstand des Übereinkommens ist laut Artikel 1 die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern, um die Ausbildung und berufliche Eingliederung im Sektor der PK 140.03 zu fördern und die Kohärenz zwischen der Politik und den Anstrengungen des Sektors zu stärken.

Artikel 2 des vorliegenden Übereinkommens legt die gemeinsamen Ziele der Vertragspartner fest. Die Zusammenarbeit soll zur Steigerung der Beschäftigungsquote, dem Kampf gegen den Fachkräftemangel, zur Steigerung des lebenslangen Lernens und zur Stärkung des Standortes Ostbelgiens und des Transportsektors beitragen. 

Artikel 3 betrifft die Aktionen der Zusammenarbeit. Jährlich können mehrere konkrete Aktionen zur Erreichung der definierten Ziele durchgeführt werden. Ein Begleitausschuss, wie in Artikel 4 beschrieben, begleitet und bewertet die Zusammenarbeit. Für 2018 wurden drei Aktionen vereinbart:

Im April 2018 organisiert der Studienkreis Schule und Wirtschaft gemeinsam mit dem IAWM und dem ZAWM einen Tag der Logistik. Der Sektor wird ebenfalls einbezogen.

Das Arbeitsamt kooperiert bereits seit einigen Jahren mit dem FSTL. Es besteht ein bilaterales Zusammenarbeitsabkommen, das die IBU Transport regelt. Diese Zusammenarbeit wird auch im nächsten Jahr fortgesetzt.

Das IAWM und der Sektor möchten die Zusammenarbeit im Bereich der Tutorenausbildung verstärken.

Ein Begleitausschuss, dessen Zusammensetzung in Artikel 4 festgelegt wird, ist mit der Festlegung der Aktionen, der Unterstützung bei der Umsetzung und dem Informationsaustausch sowie der Begleitung und Bewertung der Zusammenarbeit betraut. Vertreten in diesem Begleitausschuss sind neben den Vertragspartnern auch das ADG, das IAWM und das ZAWM.

Gemäß Artikel 5 können weitere bilaterale Abkommen zwischen dem FSTL und einzelnen Aus- und Weiterbildungsträgern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeschlossen werden, falls Art und Umfang der Zusammenarbeit dies erfordern.

Laut Artikel 6 verpflichtet sich der Sektor bestimmte Dokumente oder Teile eines Dokumentes ins Deutsche übersetzen zu lassen und die Kosten für die Übersetzung zu übernehmen.

Artikel 7 betrifft den finanziellen Beitrag der Vertragspartner. Dieser wird pro Aktion festgelegt.

Artikel 8 regelt den Informations- und Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern unter Berücksichtigung der bestehenden Datenschutzgesetzgebung. 

Vorliegendes Übereinkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft und wird für eine Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Artikel 9 legt die Modalitäten zur Kündigung oder Abänderung des Abkommens fest.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Unterzeichnung des Rahmenabkommens entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft