Sitzung vom 19. Oktober 2017

Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Kunstkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Kunstkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 89.4 des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht vor, dass die Kunstkommission sich eine Geschäftsordnung gibt, die der Regierung zur Genehmigung vorgelegt wird.

Die Geschäftsordnung regelt u.a. das Verfahren bei Befangenheit der Mitglieder, die Durchführung der Sitzungen, das Verfahren zur Abstimmung, die Erstellung der Gutachten und die Vertraulichkeit der Sitzungsprotokolle.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 29. September 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 89.4