Sitzung vom 19. Oktober 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Oktober 2014 zur Anerkennung der Museen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

 

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Oktober 2014 zur Anerkennung der Museen der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Anerkennungszeitraum 2015-2020.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Göhltalmuseum ist für den Zeitraum 2015-2020 als Museum der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt worden. Das Museum, das derzeit in der Maxstraße liegt, soll in das frühere Direktionsgebäude der „Vieille Montagne“, Lütticher Straße 280/288 in Kelmis verlegt werden. Die Arbeiten zur Einrichtung des neuen Gebäudes sind 2016 begonnen worden. Das Göhltalmuseum hat am 1. August 2017 seine Türen in der Marxstraße geschlossen, bis es nach Beendigung der Bauarbeiten am ehemaligen Direktionsgebäude der „Vieille Montagne“ am neuen Standort wieder eröffnet. Durch diesen Umzug sind bis zur Neueröffnung des Museums eine Reihe der gesetzlichen Anerkennungsbedingungen für Museen nicht mehr erfüllt, was eigentlich den Entzug der Anerkennung zur Folge haben müsste.

Auf Grundlage von Artikel 10 § 1 Absatz 1 des Museumsdekrets ist es der Regierung jedoch möglich, die Anerkennung nicht zu entziehen, wenn die Schließung eines Museums aufgrund von Bauarbeiten erfolgt : „Für die Dauer der Bauarbeiten kann die Regierung beschließen, dass ein Museum vorübergehend gewisse Bedingungen nicht mehr erfüllt und dennoch weiterhin bezuschusst wird“.

Die VoG Göhltalmuseum stellte am 11. August 2017 einen Antrag auf die Gewährung einer vorübergehenden Abweichung der Anerkennungsbedingungen als Museum aufgrund von Bauarbeiten und machte die folgenden Angaben:

Art der Bauarbeiten: Sanierung des ehemaligen Direktionsgebäudes der Vieille-Montagne und Umfunktionierung zu einem neuen Museum

Dauer der Schließung: 1. August 2017 – 1. August 2018

Erfüllung der inhaltlichen Kriterien gemäß Artikel 4 des Dekrets: die detaillierte Übersicht ist der Anlage zum vorliegenden Erlass zu entnehmen.

Finanzielle Lage während der Übergangsphase: gut, die Einnahmeverluste ( 5.000 €) werden durch die Einsparung der Funktionskosten (6.500 €) aufgefangen

Übertragung der Trägerschaft im Hinblick auf die beantragte Neueinstufung des Göhltalmuseums: Ab Einzug des Museums in das Gebäude der Vieille-Montagne geht das Museum in die Trägerschaft der AGR über. Die Übertragung der Sammlung ist in Vorbereitung.

Das Dekret sieht im vorliegenden Fall gemäß Artikel 10 §1 Absatz 2 vor, dass die Regierung entscheiden kann eine Anerkennung nicht zu entziehen, wenn die Anerkennungsbedingungen aufgrund von Bauarbeiten vorübergehend ganz oder teilweise nicht erfüllt werden und kann im Einzelfall Folgendes bestimmen:

  • die geplanten Bauarbeiten, aufgrund derer die vorübergehende Abweichung genehmigt wird;
  • diejenigen, der in Artikel 4 des Dekretes genannten Bedingungen, von denen vorübergehend abgewichen werden kann;
  • die Dauer der Abweichung.

Da die Bauarbeiten auf eine Aufwertung der Museumsarbeit an einem neuen Standort abzielen und die Autonome Gemeinderegie Galmei am 31. März 2017 einen Antrag auf Einstufung des neuen Museums eingereicht hat, empfiehlt es sich im vorliegenden Fall, auf Grundlage von Artikel 10 §1 Absatz 2 des Dekrets dem Göhltalmuseum trotz der Nichterfüllung der dekretalen Anerkennungsbedingungen aufgrund von Bauarbeiten die Anerkennung als Museum nicht zu entziehen und der Vereinigung weiterhin die bisherige Pauschale zukommen zu lassen.

Am 23. August 2017 erkundete sich jedoch eine Mitarbeiterin des Göhltalmuseums im Ministerium, wie die Zwischenlagerung der Sammlung des Göhltalmuseums für die Dauer des Umbaus im neuen Zentraldepot der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfolgen wird. Diesbezügliche Absprache wurden jedoch nie getroffen bzw. es wurde keine derartige Anfrage gestellt, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Zwischenlagerung der Sammlung des Göhltalmuseums für die Dauer der Schließung des Museums sorgen würde; zumal das Depot noch gar nicht existiert (voraussichtlich erst 2019-2020) und das Museum Kelmis angegeben hatte, keinen Bedarf an zusätzlichem Stauraum zu haben, sondern im neuen Gebäude alles unterbringen zu können.

Es wurde daher festgestellt, dass eine der grundlegenden Anerkennungsbedingungen, die sachgemäße Lagerung der Sammlung, nicht gewährleistet war. Die Museumsverantwortlichen wurden daraufhin am 31. August 2017 schriftlich dazu aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Sammlung korrekt und an einem geeigneten Standort zwischengelagert ist und für den gesamten Zeitraum der Bauphase am gleichen Standort verbleiben kann und falls dieser Nachweis nicht erbracht werde, die Abweichung der Anerkennungsbedingungen nicht gewährt werden kann, so dass der Zuschuss während der Schließungsphase des Museums ausgesetzt werden muss.

Die Museumsverantwortlichen sind innerhalb der vorgeschriebenen Frist, den Auflagen zur Zwischenlagerung der Sammlung nachgekommen und haben dies am 19. September 2017 schriftlich mitgeteilt.

Eine Mitarbeiterin des zuständigen Fachbereichs im Ministerium hat bei einer Ortsbesichtigung am 2. Oktober 2017 die neuen Lagerbedingungen begutachtet konnte.

Aufgrund der erfolgten Verzögerung durch die offenen Fragen zur Zwischenlagerung der Sammlung konnte der Erlass erst mit Verspätung erstellt werden. Es empfiehlt jedoch, den Zuschuss ohne Aussetzung weiter zu zahlen, sodass der vorliegende Erlass rückwirkend zum 1. August 2017 in Kraft treten soll.

Mit dem vorliegenden Erlass wird dem Göhltalmuseum die vorübergehende Abweichung von gewissen Anerkennungsbedingungen bis zur Neueröffnung im Gebäude der „Vieille Montagne“ gewährt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Erlass ist mit keinen neuen finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen und der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes.

Erlass der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen und der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes