Sitzung vom 19. Oktober 2017

Zuschuss für die Beschilderung des Wander-Knotenpunktsystems

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der Tourismusagentur Ostbelgien einen Zuschuss in Höhe von 307.000,00 Euro für die Beschilderung des Wander-Knotenpunktsystems und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung der DG orientiert ihre Investitionen in touristische Infrastruktur am  Gesamtkonzept „Tourismusentwicklung Ostbelgien 2025“ (Tourismus-Leitbild). Entsprechend der Konzentration auf die Hauptgeschäftsfelder Rad und Wandern liegt auch hier der Schwerpunkt der Investitionen – ganz im Sinne eines „sanften Tourismus“.

Im Geschäftsfeld „Wandern“ hat die Tourismusagentur Ostbelgien in Zusammenarbeit mit den neun Gemeinden der DG das Wander-Knotenpunktsystem festgelegt und wird dieses nun beschildern.

Diese Infrastruktur stellt die Basis dar für die Konzeption von O-Wegen und O-Leitwanderwegen, wie sie im Tourismus-Leitbild vorgesehen sind.

Der Zuschuss stellt eine Ko-Finanzierung der Regierung für das gesamte Projekt dar.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                     2017

Finanzstelle:                       40.17

Finanzposition:                   33.26

 

Zuschuss:                         307.000,00

Die Mittel sind im Rahmen der Umsetzung des REK 2 vorgesehen und entsprechend in der Tabelle „REK 2_Ressourcenplanung“ aufgeführt.

Zwei weitere Partner ko-finanzieren das Projekt. Einerseits die Konferenz der Bürgermeister der deutschsprachigen Gemeinschaft mit einer Beteiligung von 50.000 Euro und andererseits die Vereinigung „Liège-Europe-Métropole“ mit einem Betrag von 237.600 Euro.

Am 20.08.2015 hat die Provinz Lüttich der Bürgermeisterkonferenz einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die Durchführung des Projektes zugesagt.

Am 20.01.2016 wurde der Bürgermeisterkonferenz von der Provinz mitgeteilt, dass ein gemeindeübergreifender Zuschuss für die Durchführung des Projektes gewährt wurde.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom  10. Oktober 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus,  Art. 4;

Geschäftsführungsvertrag zwischen die Regierung der deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien (2016-2019).