Sitzung vom 31. August 2017

Beschluss der Regierung zur Gutheißung des Vorentwurfs des königlichen Erlasses zur Festlegung der Modalitäten der Übertragung von Mitgliedern des Personals der Föderalagentur für Familienbeihilfen an die Wallonische Region, die Flämische Gemeinschaft, die Deutschsprachige Gemeinschaft und an die Gemeinsame Gemeinschaftskommission

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vorentwurf des königlichen Erlasses zur Festlegung der Modalitäten der Übertragung von Mitgliedern des Personals der Föderalagentur für Familienbeihilfen an die Wallonische Region, die Flämische Gemeinschaft, die Deutschsprachige Gemeinschaft und an die Gemeinsame Gemeinschaftskommission.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Kompetenzübertragung Familienleistungen geschieht im Rahmen der 6. Staatsreform, bei der in Personalfragen grundsätzlich von Übernahme des Personals und Wahrung sämtlicher Rechte ausgegangen wird.

Vorliegender königlicher Erlassvorentwurf legt die Modalitäten der Übertragung des Personals von FAMIFED an die Gebietskörperschaften fest.

Der Erlassvorentwurf setzt Artikel 24 des Entwurfs des Gesetzes „zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Soziales“ um.

Der Verteilerschlüssel des Personals von FAMIFED an die Gebietskörperschaften ist die Anzahl der 0 bis 18-jährigen Kinder. Demnach stehen der Deutschsprachigen Gemeinschaft theoretisch 6,23 Vollzeitäquivalente (7 Personen) zu, beziehungsweise müsste die Deutschsprachige Gemeinschaft übernehmen.

Gemäß dem Erlassentwurf wird das Personal des Regionalbüros von Eupen von Rechts wegen der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen. Darüber hinaus könnten Personalmitglieder von Famifed aus der Zentrale beantragen dem Personalkader für die Deutschsprachige Gemeinschaft nach denen im Erlassentwurf festgelegten Prioritätenregeln zugordnet zu werden. Dabei muss die betroffenen Person jedoch die Kenntnis der deutschen Sprache mittels einer bestandenen Selor-Prüfung in Verwaltungsangelegenheiten nachweisen.  

Aufgrund  der erforderlichen nachzuweisenden Kenntnis der deutschen Sprache,   und des aktuellen Personalbestands bei Famifed übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft von Famifed ausschließlich das Personal des Regionalbüros Eupen (Art 2 §3). Dies entspricht zurzeit 8 Personalmitglieder (5 VZÄ). Davon sind 7 im Rang II (Sachbearbeiter) und eine Person im Rang I (Referent). Alle Personalmitglieder zahlen jedoch aktuell Kindergeld aus.

Um die zustehenden VZÄ zu erreichen, sind derzeit 2 deutschsprachige Stellen durch Famifed ausgeschrieben, eine Stelle als Sachbearbeiter und eine Stelle als Sozialinspektor, und sollten bis Ende 2017 operativ sein.

Darüber hinaus sollen die beiden Personalmitglieder (1,8 VZÄ) der FZK (einzige Familienzulagenkasse mit Sozialsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft) durch die Deutschsprachige Gemeinschaft übernommen werden.

Im Fachbereich Familie und Soziales ist derzeit Herr Andreas Heck als Referent ausschließlich für den Bereich des Kindergeldes tätig und wird in einer Übergangsphase von Herrn Vincent Klerx, Referent für Wohnungswesen, dabei unterstützt.

Aktuell ist keiner der zu übernehmenden Personalmitglieder im Bereich der grenzüberschreitenden bzw. internationalen Akten spezialisiert, da diese aktuell bei Famifed zentral bearbeitet werden. Aufgrund der geographischen Lage ist ein detailliertes Fachwissen in diesem Bereich jedoch unabdingbar. Darüber hinaus benötigt das Ministerium ab 2018 einen Aktenverwalter, der das neue Auszahlungssystem in der Testphase intensiv begleitet und nutzt. Daher ist angedacht, dass das Ministerium einen zusätzlichen Sachbearbeiter anwirbt, der durch Famifed sowohl in der Standardakten als auch in den internationalen Akten geschult wird und dann ab 2018 konkret für die o. e. Aufgaben eingesetzt werden kann. Die damit einhergehenden Personalkosten können nach der Übernahme in 2019 von den Reserven der Verwaltungskosten (aktuell belaufen die Reserven sich auf 282.474 €), die der Deutschsprachige Gemeinschaft mit übertragen bekommt, finanziert werden oder ggf. bereits vorher abgerufen werden.

Im geschätzten zukünftigen Bedarf fügen sich diese Personalmitglieder demnach wie folgt ein:

Tabelle 1. Zukünftiger Personalbedarf und -deckung (VZÄ)

       

Das Schreiben von Ministerin De Block fasst den Inhalt der Artikel 1 bis 4  zusammen.

Der Vorentwurf wurde vom „Ad-hoc-Ausschuss Kinderzulagen“ ausgehandelt und am 26.04.2017 gutgeheißen, sowie vom geschäftsführenden Ausschuss von FAMIFED am 02.05.2017 genehmigt.

Gemäß dem Übertragungszeitplan sollte der Erlass vor dem 1. Januar 2018 verabschiedet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Die entsprechenden Personalkosten sind in der Dotation, die die Deutschsprachige Gemeinschaft bereits heute vom Föderalstaat erhält, enthalten. In 2017 wurden der Deutschsprachigen Gemeinschaft pauschal 1.420.000 € von der Dotation für die Verwaltungskosten abgehalten.

4. Gutachten:

Keines

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 88 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen 

Artikel 54 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft