Sitzung vom 20. Juli 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in erster und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit dem Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung wurde der Beirat für Gesundheitsförderung geschaffen. Mit dem Erlass vom 2. März 2017 wurden die Mitglieder für die vierte Mandatsdauer des Beirates bezeichnet. Das Mandat der Mitglieder beginnt am 6. März 2017 und endet am 7. März 2021.

In der Sitzung vom 6. März 2017 hat der Beirat für Gesundheitsförderung gemäß Artikel 8 §3 des Dekretes, Frau Josiane Fagnoul, Vertreterin der V.o.G. „Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien“, zur Vorsitzenden des Beirates für Gesundheitsförderung gewählt.

Durch Personalveränderungen bei der V.o.G. „Patienten Rat & Treff“ konnte die Organisation erst zum jetzigen Zeitpunkt ein Ersatzmitglied, Frau Stéphanie Wermeester, bezeichnen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen, insofern die Sitzungen weiterhin innerhalb der gewöhnlichen Dienstzeit stattfinden. Andernfalls müssten die Entschädigungen gemäß den anwendbaren Rechtsgrundlagen gewährt werden.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 5. Juli 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 8 §3.