Sitzung vom 10. November 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 44 des Denkmalschutzdekrets vom 23. Juni 2008 kann die Regierung Beamte und Bedienstete des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Ermittlung und Feststellung in Form von Protokollen die Eigenschaft als Gerichtspolizeioffizier zuerkennen.

Zusätzlich zu Frau Sabine Herzet und Frau Tatjana Cormann, soll Frau Sabrina Goenen, die derzeit als Referentin für Kulturerbe im Fachbereich Kultur und Jugend tätig ist, zum Gerichtspolizeioffizier für den Denkmalschutz bestellt werden.

Frau Suzanne Devresse, ehemalige Mitarbeiterin des Infrastrukturdienstes, ist nicht mehr im Ministerium beschäftigt und soll dementsprechend von dieser Bestellung entbunden werden.

Das Verfassen eines neuen Erlasses erfolgt lediglich aus rein legistischen Gründen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das juristische Gutachten vom 28. August 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen, Artikel 44