Sitzung vom 10. November 2017

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern – Verlängerung von 167,08 BVA-Vollzeitstellen der Zuschusskategorie B

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verlängert 167,08 bestehende BVA-Vollzeitstellen, die im Rahmen des Erlasses vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertrags-arbeitnehmern bei bestimmten Öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern (VoGs) abgeschlossen wurden, bis zum 31. Dezember 2018

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Regierungsbeschluss vom 25. Februar 2016 wurden alle zum 31. Dezember 2016 bestehenden BVA-Konventionen, die im Rahmen des Erlasses vom 11. Mai 1995 abgeschlossen wurden, bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Mit dem Erlass vom 28. September 2017 wurde der erste Teil der anstehenden Zielgruppenreform umgesetzt. Unter anderem hat die Regierung die Umwandlung von BVA-Arbeitsverträgen in klassische Arbeitsverträge für die BVA-Kräfte beschlossen, die aktuell in den Zuschusskategorien A und C bezuschusst werden oder B, insofern der Arbeitnehmer ein höheren Schulabschluss als den der Oberstufe des Sekundarunterrichts vorweist. Hierfür haben die Ressortfachbereiche die entsprechenden finanziellen Mittel aus dem Fachbereich Beschäftigung erhalten.

Mit vorliegendem Beschluss werden die verbleibenden 167,08 BVA-Vollzeitstellen der Zuschusskategorie B um ein weiteres Jahr verlängert. Die Begrenzung bis zum 31. Dezember 2018 erfolgt vor dem Hintergrund der anstehenden Zielgruppenreform, die u. a. den Erlass vom 11. Mai 1995 aufheben wird. Ab 2019 wird die neue Maßnahme beginnen und die neue Rechtsgrundlage auch für die verbleibenden BVA-Stellen bilden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuschusskategorie B unterteilt sich in B1, B2 und B3. Je prekärer die Situation der BVA-Kraft vor der Einstellung, umso höher ist der Zuschuss. Durch die Abschaffung der Reduzierungen der Arbeitgeberlasten zur sozialen Sicherheit (LASS-Reduzierung) ab 2018 wird sich der BVA-Zuschuss für die Kategorie B erhöhen.

Der Zuschuss kann zwischen 15.210 EUR und 26.891 EUR pro Vollzeitkraft pro Jahr je nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und des Alters variieren. Für die Simulation wird für die Zuschusskategorie B ein Mittelwert (21.135 EUR) der drei Zuschussbeträge verwendet.

Der Haushalt der DG wird 2018 mit 3.531.236 EUR (21.135 EUR x 167,08 VZÄ) belastet. Die Mittel können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Es wurde ein Gutachten bei der Finanzinspektion beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 14. Dezember 2000, am 20. Dezember 2001, am 21. Dezember 2006, 14. Mai 2009, 13. November 2014 und am 28. September 2017.