Sitzung vom 10. November 2017

Öffentliche-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen zum Betrieb eines Euregionalen Medienzentrums.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung der vorliegenden Vereinbarung beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Euregionale Medienzentrum ist eine Agentur für Angebote im Bereich der Medienbildung in der Region. Über die Aufgabe der schulischen Medienversorgung hinaus ist das Euregionale Medienzentrum eine zentrale Institution für Beratung und Fortbildung sowie für vielfältige Mediendienstleitungen in der StädteRegion Aachen und über die Landesgrenze hinaus.

Durch die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens am Euregionalen Medienzentrum in Aachen wird den Lehrerinnen und Lehrern über den Verbund MediaDG.be der Zugang zu EDMOND (Elektronische Distribution von Bildungsmedien on Demand der Medienzentren NRW) ermöglicht.

Das Euregionale Medienzentrum arbeitet an der Schnittstelle zwischen Medienpädagogik, Medienausstattung sowie Medienentwicklungsplanung und fördert Medienbildung in vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen. Das Euregionale Medienzentrum strebt ferner eine effektive Vernetzung mit kommunalen Bildungseinrichtungen an, um zentrale Bereiche der Medienbildung abzudecken und auf ein flächendeckendes Angebot hinzuarbeiten.

Für die Lehrkräfte im Einzugsgebiet wird ein Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm gemeinsam entwickelt, organisiert und durchgeführt.

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt an die Stelle der zum 31.12.2014 gekündigten Vorgängervereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen. Der betreffende Haushaltsposten ist vom Medienzentrum zum Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation gewechselt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgien in Höhe von 11.000 Euro jährlich.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft