Sitzung vom 10. November 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. November 2014 zur Bestellung der Regierungskommissare für das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. November 2014 zur Bestellung der Regierungskommissare für das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch den Erlass vom 6. November 2014 wurde Frau Sandrine Bindels, Beraterin im Kabinett des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers, als Regierungskommissarin für das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bestellt. Frau Marliese Breuer, Kabinettschefin des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers, wurde als stellvertretende Regierungskommissarin bezeichnet.

Da sowohl Frau Bindels als auch Frau Breuer ihre Tätigkeit im Kabinett des Bildungsministers beendet haben, wird Frau Sandra Mullender, Beraterin im Kabinett des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers, durch vorliegenden Erlass als Regierungskommissarin des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bestellt. Frau Michèle Pommé, ebenfalls Beraterin im Kabinett des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers, wird als stellvertretende Regierungskommissarin bezeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
19. Oktober 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft