Sitzung vom 16. November 2017

Zinslose Darlehen, Änderung der Rückzahlungsmodalitäten für die Vereinigungen Kulturelle Aktion & Präsenz (KAP) und VoG. Frauenliga/Vie féminine

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt für die Vereinigungen Kulturelle Aktion & Präsenz - KAP und der VoG. Frauenliga/Vie féminine eine geringfügige Änderung der Rückzahlungsmodalitäten der laufenden zinslosen Darlehen.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Kulturelle Aktion & Präsenz - KAP

Die Regierung gewährte der Vereinigung Kulturelle Aktion & Präsenz - KAP am 31. März 2017 ein zinsloses Darlehen zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals von 175.000,- Euro.

In den Rückzahlungsmodalitäten wurde eine erste Teilrückzahlung in Höhe von 125.000,- Euro spätestens am 31. Oktober 2017 vorgesehen. Die KAP bittet um folgende Änderung der Rückzahlungsmodalität: 50.000,- Euro am 31. Oktober 2017 und 75.000,- Euro bis spätestens 31. Dezember 2017.

Der Grund ist, dass aufgrund von Fehlern bei der Eingabe der ESF-Daten für das Jahr 2016 eine Summe von +/- 280.000 € nicht wie vorgesehen im Oktober sondern erst nach erneuter Überprüfung durch die ESF-Behörde ausgezahlt werden kann. Dies wird aller Voraussicht nach vor Ende des Jahres 2017 geschehen.

2.2. Frauenliga/ Vie Féminine

Die Regierung gewährte der Vereinigung Frauenliga/ Vie Féminine am 4. Mai 2017 ein zinsloses Darlehen zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals von 75.000,- Euro.

In den Rückzahlungsmodalitäten wurde eine erste Teilrückzahlung in Höhe von 37.500,- Euro spätestens am 31. Oktober 2017 vorgesehen. Die Frauenliga bittet um Verschiebung dieser Rückzahlungsfrist bis spätestens 31. Dezember 2017.

Auch hier wird der Aufschub mit Rückständen bei der ESF-Behörde begründet. Da erwartete Zuschusszahlungen nicht wie erwartet erfolgt sind, ist man derzeit nicht in der Lage, die verabredete Rückzahlung zu leisten. Auch hier soll sich die Situation aller Voraussicht nach bis spätestens 31. Dezember 2017 entspannt haben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der zeitweise Aufschub der Rückzahlungen hat keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Der Aufschub der Rückzahlungen betrifft variable Kredite, die im Einnahmenhaushalt unter den zweckgebundenen Einnahmen eingetragen sind.

Der Tilgungsplan sieht die Rückerstattung der beiden Darlehen bis spätestens 30. September 2018 (KAP), bzw. 30. Juni 2018 (Frauenliga) auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BE78 0912 4000 3186) vor, sodass die vollständige Tilgung der zugesagten zinslosen Darlehen spätestens an diesen Daten erfolgt sein wird.

4. Gutachten:

Ein Gutachten der Finanzinspektion ist in diesem Fall nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017;

Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.