Sitzung vom 16. November 2017

Abschluss eines Kaufvertrags zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Grenz-Echo AG betreffend eine Immobilie gelegen in Eupen, Vervierser Straße 97 – Gemarkung 2, Flur G, Nr. 30 H 10 – Vorderer Teil

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, die Immobilie katastriert in Eupen, Gemarkung 2, Flur G, Nr. 30 H 10 (Parzelle mit Halle) teilweise, mit einer Größe von 8.223m², gelegen Vervierser Straße 97, von der Grenz-Echo AG mit Sitz in 4700 Eupen, Marktplatz 8, zu dem nach Verhandlung angebotenen Preis von insgesamt € 1.000.000 zuzüglich Immobilienvorabzug und Verwaltungskosten zu erwerben,

Die Regierung ersucht Herrn Guido Bragard, Kommissar beim Erwerbskomitee, einen entsprechenden notariellen Kaufvertrag im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Minister für Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Dem Ankauf des hinteren und vorderen Teils der Immobilie liegen folgende Nutzungen zum Grunde:

Nutzung als Bau-Halle für das ZAWM-Eupen und das ZFP-Eupen

Mit dem Bau des Schulcampus RSI-ZAWM und des Campus Monschauer Straße ZFP, im Rahmen des PPP-Projektes Schulen Eupen, konnte ein Großteil des Flächenbedarfs der genannten Schulen gedeckt werden. Aufgrund der mangelnden Flächenressource an der Monschauer Straße und den steigenden Schülerzahlen der Maurerabteilung des ZFP, sowie den stetigen Weiterentwicklungen des Dualen Ausbildungszweiges des ZAWM, gibt es einen erneuten Bedarf an Werkhallen für die verschiedenen Bauberufe. Zurzeit sind Maurerklassen des ZFP am alten Standort des ZAWM am Limburger Weg angesiedelt, um den zusätzlich entstandenen Flächenbedarf übergangsweise zu decken. Durch den möglich gewordenen Ankauf der Grenz-Echo Halle, entsteht nicht nur eine hervorragende Opportunität, den Schulcampus zu erweitern, sondern es entsteht auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen dem ZAWM und dem ZFP als Inklusionsprojekt. Die bestehende Bau-Halle am ZAWM kann weiterhin durch die Fliesenleger und Steinmetze, die bestehende Bau-Halle am ZFP kann weiterhin durch die erste Stufe genutzt werden. Der Oberstufe des ZFP sowie der Maurerabteilung des ZAWM bietet sich, in direkter Nähe zum Schulcampus RSI-ZAWM, die Möglichkeit der Synergie und Zusammenarbeit. Aufgrund der bestehenden Struktur ist nur mit wenigen Änderungen zu rechnen, um die Halle für die neue Nutzung herzurichten.

Eine direkte Anbindung ist somit gegeben, auch können weitere Angebote, wie zum Beispiel die der Campusmensa, mitgenutzt werden.

Nutzung als Klassenräume für den Teilzeitunterricht des RSI

Der Teilzeitunterricht, kurz TZU, des RSI ist derzeit noch in den Räumlichkeiten des nicht mehr zeitgemäßen Gebäudes gelegen Hostert 10 in Eupen untergebracht. Durch den möglich gewordenen Ankauf der Grenz-Echo Halle, entsteht nun die Opportunität, diesen Unterrichtszweig in direkter Nähe des Schulcampus RSI-ZAWM anzusiedeln. Außerdem bietet sich die Möglichkeit, den räumlichen Anforderungen des TZU neu entgegenzukommen.

Nutzung als Büroräume für das ZFP-Kompetenzzentrum

Das derzeit am Campus Monschauer Straße untergebrachte Kompetenzzentrum des ZFP soll aufgrund seiner stetigen Entwicklung und der mangelnden Flächenressource am aktuellen Standort perspektivisch am neu zu errichtenden Internat des ZFP angesiedelt werden.

Da der im der Grenz-Echo Halle bestehende Bürotrakt jedoch mit relativ geringem Aufwand für den Bedarf des Kompetenzzentrums hergerichtet werden kann, soll dieser nun übergangsweise dort untergebracht werden, um so wiederum am Campus Monschauer Straße Flächen freizumachen, die der Weiterentwicklung der ZFP-Schule Rechnung tragen können.

Nutzung als Archivfläche für Kulturgüter der DG und der anerkannten Museen     

Im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts II sieht das Zukunftsprojekt „Kultur im Fokus“ vor, dass Maßnahmen zur Bewahrung der beweglichen Kulturgüter der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergriffen werden sollen. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Kunstsammlung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. In den achtziger Jahren hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit dem systematischen Erwerb von Kunstwerken begonnen.  Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt mittlerweile über eine Kunstsammlung von etwa 2.000 Objekten. Es wurden Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Installationen und Fotografien angekauft. Viele der Werke sind in öffentlichen Gebäuden ausgestellt. Etwa die Hälfte wird jedoch eingelagert. Die derzeitigen Lagerräume entsprechen nicht den technischen Anforderungen an eine korrekte Aufbewahrung der Kunstgegenstände. Zudem ist der Platz begrenzt und das aktuelle Lager für den Transport der Kunstwerke nicht ideal zugänglich. Zudem verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft über archäologische Funde, die derzeit auch nicht korrekt aufbewahrt werden.

Neben der Kunstsammlung besteht auch bei den Museen der Deutschsprachigen Gemeinschaft akuter Handlungsbedarf. Die Museen befinden sich in der misslichen Lage, dass sie nicht über genügend Lagerräume für ihre Sammlungen verfügen. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Lagerräume für die korrekte Lagerung der Gegenstände nur bedingt geeignet sind. Darüber hinaus stehen den Museen auch nur begrenzt adäquate Fachkräfte für die Betreuung ihrer Sammlungen zur Verfügung. Daher wurde entschieden, dass das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Museen sowohl beim digitalen als auch beim räumlichen Sammlungsmanagement unterstützen und entsprechende zentrale Dienstleistungen anbieten soll:

Digitalisierung

Die Museen werden zur Digitalisierung und Inventarisierung ihrer Bestände ab 2017 das Kulturerbe-Archiv der DG nutzen können, das zu diesem Zweck aufwändig weiter entwickelt worden ist. Die Maßnahme zur Digitalisierung der Sammlungsbestände ist den Museen am 13.02.2017 vorgestellt worden;

Museumsdepot

In Bezug auf das räumliche Sammlungsmanagement ist beschlossen worden, ein zentrales Depot zu schaffen. In diesem Depot sollen sowohl die Bestände der DG aber auch der anerkannten Museen untergebracht werden. Dieses Depot soll zum einen die Möglichkeit für eine korrekte Lagerung der Gegenstände – je nach materieller Beschaffenheit – geben. Zum anderen soll eine qualifizierte Betreuung der Sammlungen gewährleistet sein.

Am 06. Juli 2017 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits den hinteren Teil der besagten Immobilie, mit einer Größe von 4.358m², per Kaufvertrag von der Grenz-Echo AG erworben. Die Immobilie weist demnach eine Gesamtfläche von 12.581m² auf.

Als Grundlage der Verhandlungsgespräche diente die vom Erwerbskomitee vorgenommene Schätzung vom 18. Juli 2017.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Ankauf ist als Projekt unter der Nr. 4300 im Infrastrukturplan 2017 eingetragen, in der Zuweisung 70.01-71.01 (Ankauf von Grundstücken und Gebäuden für Gemeinschaftsinfrastrukturen), mit Projektkosten in Höhe von € 1.000.000.

Der Ankauf wird nach Verabschiedung der 2. Haushaltsanpassung im Dezember 2017 getätigt werden können.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion wird angefragt.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.