Sitzung vom 16. November 2017

Abschluss eines Kaufvertrags zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Stadt Eupen betreffend eine Immobilie gelegen in Eupen, Schulstraße 18 – Gemarkung 1, Flur E, Nr. 308D2

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, die Immobilie katastriert in Eupen, Gemarkung 1, Flur E, Nr. 308D2 (Grundstück mit ehemaligem Schulgebäude), mit einer Größe von 1.817m², gelegen Schulstraße 18, von der Stadt Eupen mit Sitz in 4700 Eupen, Rathausplatz 14, zu dem nach Verhandlung angebotenen Preis von insgesamt € 550.000 zuzüglich Verwaltungskosten zu erwerben,

Die Regierung ersucht Herrn Guido Bragard, Kommissar beim Erwerbskomitee, einen entsprechenden notariellen Kaufvertrag im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Minister für Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Zuge der zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Stadt Eupen geführten Gespräche zur aktuellen Immobilienlage auf dem Gebiet der Stadt Eupen hat die Deutschsprachige Gemeinschaft Interesse am Kauf der ehemaligen Mädchenschule geäußert, im Hinblick auf die Unterbringung mehrerer Verwaltungsdienste aus dem Ministerium.

Die in unmittelbarer Nähe zum Ministeriumgebäude liegende Immobilie in der Schulstraße 18 umfasst eine Grundstücksfläche von 1.817m².

Als Grundlage der Verhandlungsgespräche diente die vom Erwerbskomitee vorgenommene Schätzung vom 10. Dezember 2013.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Ankauf ist als Projekt unter der Nr. 4301 im Infrastrukturplan 2017 eingetragen, in der Zuweisung 70.01-71.01 (Ankauf von Grundstücken und Gebäuden für Gemeinschaftsinfrastrukturen), mit Projektkosten in Höhe von € 550.000.

Der Ankauf wird nach Verabschiedung der 2. Haushaltsanpassung im Dezember 2017 getätigt werden können.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion wird angefragt.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.