Sitzung vom 16. November 2017

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei lokalen Behörden : Genehmigung von 3 BVA-Vollzeitstellen für den Containerpark zu Gunsten der Stadt Eupen für die Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023 sowie Genehmigung von 5 BVA-Vollzeitstellen zu Gunsten der Interkommunalen Intradel für die Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023 sowie Genehmigung von 6 BVA-Vollzeitstellen zu Gunsten der Interkommunalen „Association intercommunale pour la protection et la valorisation de l’environnement scrl“ (AIVE) für die Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt 3 BVA-Vollzeitstellen für den Containerpark zu Gunsten der Stadt Eupen für die Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023.

Die Regierung genehmigt 5 BVA-Vollzeitstellen zu Gunsten der Interkommunalen Intradel für die Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023.

Die Regierung genehmigt 6 BVA-Vollzeitstellen zu Gunsten der Interkommunalen „Association intercommunale pour la protection et la valorisation de l’environnement scrl“ (AIVE) für die Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 kann der Minister für Beschäftigung Gemeinden oder Interkommunalen BVA-Stellen zusprechen, die in Containerparks mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt werden.

Lokale Behörde

Gemeinden

Stellen

GMV Eupen

Eupen 3

3

Intradel

Lontzen 1

Kelmis 2

Raeren 2

5

AIVE

St. Vith 2

Burg Reuland 1

Amel 1

Büllingen 1

Bütgenbach 1

6

TOTAL

 

14

Der Erlass sieht die Bezuschussung von Arbeitnehmern vor, die in Containerparks beschäftigt werden. Der jährliche Maximalzuschuss pro Vollzeitstelle, der durch den Beschäftigungsminister der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt wird, beträgt 8.893, 50 €.

Um die Abschaffung der LSS-Reduzierung für BVA zum 1. Januar 2018 zu kompensieren, wird der Zuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu Gunsten der Betreiber von Containerparks pro BVA-Vollzeitstelle um 7.345 € erhöht.

Die Gewährung eines BVA-Zuschusses für einen Containerpark unterliegt einem Beschluss, der im Einvernehmen zwischen dem für die Beschäftigung zuständigen Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem für die Umwelt zuständigen Minister der Wallonischen Region getroffen wird. Letzterer übernimmt im Falle einer Genehmigung ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 8.893, 50 € pro Stelle und pro Jahr.

Der Zuschuss pro Vollzeitstelle setzt sich somit wie folgt zusammen:

Zuschuss Deutschsprachige Gemeinschaft/ Vollzeitstelle:        8.893,50 €

Kompensation LSS/ Vollzeitstelle :                                                7.345,00 €

Anteil Deutschsprachige Gemeinschaft:                                   16.238,50 €

Zuschuss Wallonische Region/ Vollzeitstelle:                              8.893,50 €

Gesamtzuschuss/ Vollzeitstelle:                                                 25.132,00 €

Der Beschluss zur Genehmigung wird gemäß vorgenannter Rechtsgrundlage dem Umweltminister zwecks Unterschrift zugesandt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung wird den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft jährlich mit maximal 227.339 € belasten. Die BVA-Zuschüsse können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 31. Oktober 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass Nr. 474 vom 28. Oktober 1986 zur Einrichtung eines Systems für staatlich bezuschusstes Vertragspersonal bei gewissen lokalen Behörden;

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die bezuschussten Vertragsbediensteten, die in Containerparks beschäftigt werden, so wie zuletzt abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 28. September 2017;

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20. Dezember 2001 über die Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer beschäftigen, so wie zuletzt abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 28. September 2017.