Sitzung vom 16. November 2017

Ratifizierung der Entscheidung des ESF-Auswahlkomitees durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Auf Basis der am 7. November 2017 durch das ESF- Auswahlkomitee getroffenen Empfehlungen beschließt die Regierung die Vergabe von Fördermitteln für folgende ESF-Projekte im Rahmen der Programmphase 2014- 2020 :

  • Projekt Nr. 19: „Eingliederungsweg Eifel II“ der Dabei VoG

  • Projekt Nr. 20: „Training Center Baufach II“ des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Projekt Nr. 21: „Sekretariat ist Trumpf“ des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Projekt Nr. 22: „Vermittlung in Beschäftigung“ der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

  • Projekt Nr. 23: „FridA – Frauen in den Arbeitsmarkt II“ der Frauenliga VoG/Vie Féminine asbl

  • Projekt Nr. 26: „Berufliche Integration durch Ausbildungsbegleitung in der Dualen Ausbildung II“ des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes Eupen

  • Projekt Nr. 27: „IoT – Internet of things“ des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes Eupen

  • Projekt Nr. 28: „Fachkräftemangel: neuer praxisnaher Bachelor für die Jugend- und Sozialarbeit“ des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

  • Projekt Nr. 29: „Qualitätsverbesserung in der Begleitung – Sozialökonomie II“ der Beschützenden Werkstätte Eupen und Umgebung VoG

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.  Für die konkreten Verhandlungen mit den Projektträgern zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse wird das Mandat an die ESF-Verwaltungsbehörde übergeben.

2. Erläuterungen:

a) Zielsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) allgemein

Der ESF ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung – er unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und stellt faire Berufsaussichten für die Bürger sicher.  Dabei übernimmt der ESF die Kofinanzierung (max. 50 %) von Programmen zur Entwicklung der Humanressourcen. Auf diese Weise kann er zum einen den Einstieg bzw. die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern und zum anderen jenen Personen, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, dabei behilflich sein, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.

b) Zielsetzung des ESF in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG)

Auf Basis des mehrjährigen operationellen Programms der DG für den ESF in der Förderperiode 2014- 2020 im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ unterstützt der ESF in der DG Maßnahmen in 3 thematischen Schwerpunkten:

1. Beschäftigung

2. Soziale Integration

3. Bildung

c) Allgemeine Verfahrensweise für die vorliegenden bzw. kommenden ESF-Anträge im Rahmen des Operationellen Programms 2014 - 2020

Zweimal pro Jahr wird ein Projektaufruf durchgeführt, bei der Trägereinrichtungen in der DG einen Antrag auf Förderung von Maßnahmen einreichen können. Diese Anträge werden durch ein Projektauswahlkomitee begutachtet.  Anschließend wird der Beschlussvorschlag des Auswahlkomitees der Regierung zur Ratifizierung vorgelegt.

Im Falle einer Zusage wird die Auftragsbeschreibung jeweils in einer Konvention zwischen der Regierung und dem Projektträger festgehalten.  Bei wesentlichen Defiziten in der Realisierung der Vorhaben behält die Regierung sich das Recht vor, finanzielle Kürzungen bzw. den vorzeitigen Abbruch zu veranlassen.

Das detaillierte Verfahren wird in einem Verfahrenshandbuch festgehalten.

d) Ergebnis der Beratungen zum Projekt:

Projekt Nr. 19: „Eingliederungsweg Eifel II“ der Dabei VoG

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

21,39

Effizienz (40)

33,00

Finanzrahmen (15)

12,05

Horizontale Prioritäten (15)

11,89

Dokumentation (5)

3,34

TOTAL (100)

81,67

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Arbeitsuchende mit multiplen Vermittlungshemmnissen und bietet eine Teilqualifizierung in verschiedenen Tätigkeitsfeldern an.  Es besteht ein Bedarf an Maßnahmen für dieses Zielpublikum im Süden Ostbelgiens, und es besteht kein vergleichbares Angebot in dieser Region.  Als Zielpublikum wurden alle Optionen vorgesehen.  Leider geht der Träger nicht detailliert darauf ein, wie er bestimmte Profile durch spezifische Maßnahmen gezielt erreichen möchte.  Die Angebote entsprechen weitgehend dem Vorgängerprojekt, es gibt somit wenig Innovation, abgesehen von der besseren Dokumentation der Kompetenzen.  Allerdings haben sich diese Maßnahmen auch bewährt.  Zwischen Vorschalt- und Integrationsmaßnahme wird deutlich differenziert.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 2 im Operationellen ESF-Programm 2014-2020 und ist logisch strukturiert.

Das Projekt ist in 4 Maßnahmen aufgegliedert: „Psychosoziale Stabilisierung und berufliche Orientierung von Arbeitsuchenden mit multiplen Vermittlungshemmnissen“ (entspricht der Vorschaltmaßnahme), Teilqualifizierung im Horeca-, Verkauf-,  Bau- und Schreinerei -Bereich sowie als begleitende Maßnahmen die individuelle Förderung der Kompetenzen.

Die Angebote sind dem Zielpublikum angemessen, auch wenn diese etwas differenzierter ausformuliert werden könnten. Die Kompetenzen der Teilnehmer werden für dieses Projekt bescheinigt, was ein Mehrwert darstellt.  Allerdings ist die Zielvorgabe (Wirkungsindikator 2) 30% der Teilnehmer zu bescheinigen, niedrig angesetzt und sollte auf 50% angehoben werden.

Generell sind die Zielformulierungen konkret formuliert und überprüfbar.

Es wird eine Vermittlungsquote von 50 % angestrebt, was bei diesem Zielpublikum angemessen ist.

Finanzrahmen

Der Finanzrahmen entspricht dem Projektvorhaben und ist angemessen.  41% der Kosten werden durch eigene Einnahmen erwirtschaftet, was angesichts des schwachen Zielpublikums ein ambitiöses Vorhaben ist und ausdrücklich gelobt wird.  Auch ist die Kostensteigerung im Vergleich zum Vorgängerprojekt sehr moderat und angemessen, so dass kein Einsparungspotential gesehen wird.

Horizontale Prioritäten

Generell bleiben die Vorhaben, bestimmte Teilnehmergruppen gezielt zu fördern, etwas allgemein.  Dagegen sind die vorgesehenen Maßnahmen präzise formuliert und die Ergebnisse überprüfbar.

Das Netzwerk setzt auf bewährte Partner, auch hier gibt es keine besonderen Änderungen zum Vorprojekt.  Vermisst wird die KAP, die im Projekt mit einem mobilen Sprachtrainer kooperiert.  Auch Netzwerkpartner für neue Zielgruppen (Alleinerziehende Eltern) und Themen (Vereinbarkeit) fehlen.

Das Management des Projektes ist professionell.  Die Methoden zur Evaluierung der Teilnehmer und der Selbstevaluierung sind angemessen.

Dokumentation

Insgesamt ist das Vorhaben ausführlich beschrieben und gut begründet.  Es wird auf Statistiken hingewiesen, diese werden jedoch nicht mitgeliefert.  Der Träger führt als Referenz die Erfahrung aus Vorgängerprojekten auf.

Ein kleiner Fehler ist im Personalsteckbrief „Leufgen“: es gibt eine BVA-Förderung.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise mit dem angefragten Budget umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.

Projekt Nr. 20: „Training Center Baufach II“ des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

20,49

Effizienz (40)

30,32

Finanzrahmen (15)

10,75

Horizontale Prioritäten (15)

9,63

Dokumentation (5)

3,00

TOTAL (100)

74,19

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Arbeitnehmer/innen im Baufach, die durch berufliche Fortbildungen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren.  Hinzu kommt eine kleinere Gruppe Arbeitsuchende, die eine mehrmonatige Grundqualifizierung erhalten.  Der Bausektor ist nach wie vor in Ostbelgien bedeutend, und somit entsprechen Qualifizierungen und Weiterbildungen im dem Bereich einem realen Bedarf.

Insgesamt handelt es sich um eine Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen.  Der Innovationsgrad ist gering. Allerdings hat sich das Angebot bewährt.  Die Kooperation mit den verschiedenen Unternehmen ist nicht vorhanden.

Der Träger addressiert eine sehr breite Zielgruppe (auch Frauen), er geht aber nicht darauf ein, wie er für bestimmte Teilnehmergruppen den Beruf attraktiver machen möchte (z.B. für Frauen).

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 1 im ESF-OP 2014-2020.

Das Projekt ist in 2 Maßnahmen aufgegliedert: Durchführung von praxisnahen Weiterbildungen für Arbeitnehmer im Baufach, Durchführung von praxisnahen Weiterbildungen für Arbeitsuchende.

Die Angebote sind flexibel und entsprechen somit den Anforderungen des Bausektors.  Die Maßnahmen hätten jedoch differenzierter für bestimmte Zielgruppen und bezogen auf neue Entwicklungen im Baufach ausformuliert werden können.

Die angestrebte Zielvorgabe der Vermittlungsquote der Arbeitslosen zu Beginn des Projektes ist sehr bescheiden angesetzt.  Die Quote erfolgreicher Abschlüsse bei den Arbeitnehmern ist angemessen.

Aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorgängerprojekt, wo das Projekt aufgrund fehlender Ausbilder zum Erliegen kam, werden Maßnahmen vermisst, wie diesem Problem in Zukunft vorgebeugt werden kann.

Finanzrahmen

Der Finanzrahmen entspricht dem Projektvorhaben und ist ausreichend.  10,58% der Kosten werden durch Einnahmen aus dem Sektor erwirtschaftet.  Das Antragsvolumen ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund anderer Ausbilderprofile und einer Stellenreduzierung gesunken.

Horizontale Prioritäten

Die Nachhaltigkeit ist deutlich ausbaufähig.  Einerseits werden antizipative Maßnahmen vermisst: wo entwickelt sich der Bausektor hin, welche Techniken werden in Zukunft angewandt und wie kann man die Fachkräfte schon heute dafür fit machen?

Auch stellt sich die Frage nach der Nachbetreuung bzw. einer Langzeitbeobachtung, inwiefern die Projektabgänger langfristig im Bausektor beschäftigt bleiben.

Die Zielvorgaben in den horizontalen Prioritäten sind nicht präzisiert oder quantifiziert und werden daher schwer messbar sein.

Frauen sind zwar als potentielle Teilnehmerinnen vorgesehen, jedoch wird, abgesehen von Werbemaßnahmen, nicht weiter definiert, welche Arbeiten im Bausektor für sie realisierbar sind und wie man entsprechende Weiterbildungen anbieten könnte.

Das Engagement des Bausektors im Projekt wird als positiv bewertet.

Dokumentation

Insgesamt ist das Vorhaben ausreichend beschrieben und begründet.  Der Träger beruft sich für seine Referenzen auf die bisherigen Erfahrungen als Anbieter in diesem Bereich, gibt aber wenig Information zu bisherigen langfristigen Ergebnissen.  Eine langfristige Verbleibanalyse für den Bausektor wäre aufschlussreich.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise mit dem angefragten Budget umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.

Projekt Nr. 21: „Sekretariat ist Trumpf“ des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

20,68

Effizienz (40)

30,50

Finanzrahmen (15)

10,25

Horizontale Prioritäten (15)

9,96

Dokumentation (5)

3,40

TOTAL (100)

74,79

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Arbeitsuchende mit Berufsziel „Sekretariat / Verwaltung / Hilfsbuchhaltung“.  Der Bedarf an Angeboten in Ostbelgien ist gegeben, da es sich um Mangelberufe handelt.  Die Zielgruppe ist sehr breit gefächert.  Man hätte die Angebote differenzierter ausformulieren können.  Auch stellt sich bei einer realisierten Vermittlungsquote von etwa 50% im Vorgängerprojekt die Frage, inwiefern das Matching der Fähigkeiten und Interessen der Teilnehmer/innen mit den Erwartungen der Arbeitgeber verbessert werden kann.

Im Wesentlichen handelt es sich um eine Fortführung bisheriger Angebote, wobei die Übungsfirma mit dem Vorgängerprojekt eingeführt wurde.  Hier ist deutlich Spielraum für weitere Innovation, in dem man die Erwartungen der Arbeitgeber noch genauer überprüft und entsprechende (Teil)-Maßnahmen konzipiert und dabei zielgerechter für eine Teilgruppe des Zielpublikums vorgeht.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 1 im Operationellen ESF-Programm 2014-2020.

Das Projekt ist in 3 Maßnahmen aufgegliedert: Durchführung qualifizierender Ausbildungen zum/zur administrativen Angestellten; Durchführung modularer Ausbildungen in den Bereichen Bürotik, Sprachen und Buchhaltung und eine „Berufserprobung“ im Rahmen der Übungsfirma „Vithalité“.

Die Vermittlungsquote von 60% ist bescheiden – auch wenn das Zielpublikum schwach ist.  Schließlich besteht ein Bedarf auf dem Arbeitsmarkt.  Die Effizienz könnte durch passendere, den einzelnen Zielgruppen besser angepasste Maßnahmen gesteigert werden.  Als innovative Maßnahme wird ein „Digitaler Kompass“, eingeführt, es bleibt fraglich, ob diese Maßnahme in der beschriebenen Allgemeinheit ein zielführendes Angebot für die Teilnehmenden ist.

Finanzrahmen

Der Finanzrahmen ist hoch, entspricht dennoch dem Projektvorhaben angesichts der großen Zahl an Teilnehmerstunden. Für die Zukunft wäre zu überlegen, ob das Angebot nicht in zwei spezifischeren Maßnahmen zu gliedern wäre.  2,83% der Kosten werden durch Einnahmen aus dem Sektor erwirtschaftet.  Das Antragsvolumen ist gegenüber dem Vorgängerprojekt nur geringfügig gestiegen.

Horizontale Prioritäten

Die Chancengleichheit zwischen Männer und Frauen wird zwar thematisiert, aber es werden wenig proaktive Maßnahmen vorgestellt.  Angeregt werden neue Kooperation zwischen den Trägern – hier Frauenliga und Arbeitsamt – um spezifisches Knowhow für die Maßnahme aufzuschließen.

Es werden innovative Ansätze gezeigt, jedoch stellt sich die Frage, inwiefern dies eine explizite Anfrage der Arbeitgeber ist und das Angebot wirklich weiter geschärft wird (die Beschreibungen bleiben vage).

Positiv sind das Engagement des Sektors und die Zusammenarbeit mit den Betrieben hervorzuheben, wobei gerade hier noch mehr der Bedarf abgefragt werden müsste.

Ebenso positiv ist der modulare Aufbau, der eine bessere Vereinbarkeit der Ausbildungen mit dem Familienleben ermöglicht.

Maßnahmen zur Nachbetreuung der Projektabgänger werden nicht beschrieben.

Dokumentation

Insgesamt ist das Vorhaben ausführlich beschrieben und gut begründet.  Der Träger führt als Referenz die bisherigen Erfahrungen aus den Vorgängerprojekten auf, geht jedoch nicht auf Ergebnisse ein.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise mit dem angefragten Budget umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden, insbesondere das Matching zwischen Teilnehmerfähigkeiten und –erwartungen, dem Bedarf der Arbeitgeber und den daraus resultierenden Angeboten des Trägers.

Projekt Nr. 22: „Vermittlung in Beschäftigung“ der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

20,69

Effizienz (40)

31,26

Finanzrahmen (15)

10,50

Horizontale Prioritäten (15)

11,56

Dokumentation (5)

3,52

TOTAL (100)

77,53

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Personen mit einer Beeinträchtigung.  Der Bedarf an Angeboten in Ostbelgien ist angesichts der dokumentierten Anfragen deutlich gegeben. Die Zielgruppe wurde klar definiert.  Das Projekt verfolgt eine „unterstützende Beschäftigung“, die zwar personalintensiv, da individuell ist, aber sehr erfolgreich ist.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 2 im Operationellen ESF-Programm 2014-2020.

Das Projekt ist in 2 Maßnahmen aufgegliedert: Jobcoaching und spezialisierte Berufsberatung.

Es handelt sich um ein bewährtes Angebot, das bereits in Vorgängerprojekte zu guten Ergebnissen geführt hat.  Aus diesem Grund erscheint die anvisierte Vermittlungsquote von durchschnittlich 40% bei in der Vergangenheit realisierten bis zu 70% zu niedrig angesetzt.  Hier sollte der Träger sich mutiger zeigen.

Die intensive, individuelle Begleitung wird von den Betrieben angenommen und positiv bewertet.  Die Betriebsnähe des Angebotes ist deutlich gegeben.

Auch der zweite Wirkungsindikator, nämlich die ausgezeichneten Betriebe, ist sehr bescheiden angesetzt und sollte von Anfang an mit 4 Betrieben starten.

Finanzrahmen

Auf die Betreuungsstunden runter gerechnet, ist das Angebot günstig, wobei ein Vergleich mit einer Vorschalt- oder Integrationsmaßnahme nicht passend wäre.

Dennoch ist im Vergleich zum Vorgängerprojekt eine deutliche Kostensteigerung zu verzeichnen.  Aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Operationellen Programm zum ESF ist deshalb eine Reduzierung um 258.000,- € unumgänglich.  Das Angebot soll entsprechend angepasst werden.

Eine Finanzierung aus privaten Einnahmen ist nicht vorgesehen.

Horizontale Prioritäten

Die Angebote zu den horizontalen Themen wurden teilweise vage formuliert.  Es gibt wenig proaktive Maßnahmen und die erwarteten Ergebnisse werden nicht messbar formuliert.

Positiv ist die Nachhaltigkeit des Projektes, das eine langfristige Beschäftigung durch entsprechende Begleitung in den Betrieben vorsieht.

Dokumentation

Insgesamt bauen die Angebote logisch aufeinander auf, fügen sich in ein Gesamtkonzept der Dienststelle ein und sind ausreichend begründet.  Der Träger führt als Referenzen seine bisherige Erfahrung in der Begleitung von Personen mit Beeinträchtigungen auf, geht aber nicht auf konkrete Ergebnisse ein.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.  Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel müssen jedoch Einsparungen vorgenommen werden.  Die öffentliche Förderung (ESF und DG) ist um 258.000,- € zu kürzen.  Gegebenenfalls muss das Angebot entsprechend revidiert werden.

Projekt Nr. 23: „FridA – Frauen in den Arbeitsmarkt II“ der Frauenliga VoG/Vie Féminine asbl

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

19,48

Effizienz (40)

28,58

Finanzrahmen (15)

9,12

Horizontale Prioritäten (15)

10,38

Dokumentation (5)

2,97

TOTAL (100)

70,53

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich vornehmlich an Frauen mit niedriger Qualifizierung, aber auch hier sind alle Zielgruppen adressiert (bis auf Selbständige).  Der Bedarf für ein frauenspezifisches Projekt ist schwach begründet, und die Jury stellt sich die Frage, inwiefern ein solches Angebot in Ostbelgien noch erforderlich ist oder inwiefern die Begleitung von erwerbslosen Frauen nicht durchgehend von anderen ESF-Projekten gewährleistet werden könnte.  Auch stellt man fest, dass das Profil der arbeitslosen Frauen sich verändert hat und dass z.B. klassische Wiedereinsteigerinnen, wie es sie noch vor 10 Jahren gab, weniger werden.  Die monatlichen Workshops sind prinzipiell positiv, jedoch muss auf die Effizienz geachtet werden.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 1 im Operationellen ESF-Programm 2014-2020.

Das Projekt ist in 3 Maßnahmen aufgegliedert: Auffrischung der Kompetenzen (klassisches FridA-Angebot), Workshops zur Nachbetreuung von Teilnehmerinnen sowie Bewerbungs-Workshops.  Es wird festgestellt, dass es positive Ansätze in den Angeboten gibt, diese aber nicht konsequent ausformuliert sind und teilweise vage bleiben, wie z.B. Digitalisierung / Arbeitswelt 4.0.  Die effizienteste Maßnahme bleibt das klassische Angebot (Maßnahme 1).  Die Methodenvielfalt zur Umsetzung der Maßnahmen wird begrüßt.  Verschiedene Aktivitäten – wie Sensibilisierung zum Equal Pay Day – sind grundsätzlich begrüßenswert, haben aber bezogen auf die Zielsetzungen des OP eher flankierenden Charakter; eine Förderung im Rahmen des ESF erscheint daher eher fraglich.

Das Bewerbungscoaching sollte keine eigene Maßnahme sein, sondern in die anderen Maßnahmen integriert werden.  Ein eigenes Online-Portal für die Teilnehmerinnen des Projektes erscheint nicht zielführend; hier sollte – ausgehend von den Initiativen des Arbeitsamtes - die Einrichtung einer Plattform für Ostbelgien geprüft werden.

Das monatliche Angebot der Gruppenbegleitung sollte bei allen anderen ESF-Vorhaben beworben werden (ausbaufähig als flankierende Maßnahme)..

Unklar ist, inwiefern für Wirkungsindikator 2 (Vermittlung in andere Beschäftigungsformen) nicht eine Überschneidung mit Indikator 1 (Vermittlung in Beschäftigung oder höhere Qualifizierung) besteht.

Die angestrebte Vermittlungsquote mit 50% ist relativ niedrig, entspricht aber der bisherigen Realisierung.

Finanzrahmen

Das Budget des Projektes wurde im Vergleich zum Vorgängerprojekt fast auf das Doppelte erhöht und ist damit sehr kostenaufwändig.  Aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Operationellen Programm zum ESF ist eine Reduzierung um 150.000,- € unumgänglich und die Angebote sind zu straffen bzw. zu bündeln.

Horizontale Prioritäten

Der Bedarf für das Angebot wird u.a. vom Träger durch Frauen mit Migrationshintergrund begründet.  Allerdings wird bei den Netzwerken keine Zusammenarbeit mit entsprechenden Einrichtungen beschrieben.  In punkto Netzwerk wäre ohnehin zu überlegen, inwiefern ein eigenes Projekt der Frauenliga in diesem Format Sinn macht oder inwiefern die Expertise nicht in andere Projekte eingebracht werden sollte.  Entsprechende konzeptionelle Überlegungen sollten im Projektzeitraum angestoßen werden.

Für das Onlineportal wird empfohlen, sich der Initiative des Arbeitsamtes anzuschließen, Lebensläufe auf Wunsch für Arbeitgeber online verfügbar zu machen.  Dabei müsste die Frauenliga in der Konzeption einbezogen werden.

Die Sensibilisierung von Arbeitgebern muss proaktiv, aufsuchend geschehen.

Dokumentation

Insgesamt ist das Vorhaben gut strukturiert, könnte jedoch in einige Angeboten präziser ausformuliert sein.  Es gibt einen klaren Zeitrahmen.  Der Träger führt als Referenzen seine bisherige Erfahrung in der Begleitung von Frauen auf, geht aber nicht auf konkrete Ergebnisse ein.

Im Personalsteckbrief von „Schöffers“ ist ein Fehler: die Zuweisung zum Projekt ist vermutlich 42,5% und nicht 4,25%.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.  Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel müssen jedoch Einsparungen vorgenommen werden.  Die öffentliche Förderung (ESF und DG) ist um 150.000,- € zu kürzen.  Gegebenenfalls muss das Angebot entsprechend revidiert und gestrafft werden.

Projekt Nr. 24: „CAJ Cardijn-Work&Job“ der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ)

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

19,05

Effizienz (40)

29,14

Finanzrahmen (15)

8,35

Horizontale Prioritäten (15)

10,58

Dokumentation (5)

3,02

TOTAL (100)

70,14

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Frauen und Männer mit niedriger Qualifizierung aller Altersgruppen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Langzeitarbeitslose, Personen mit Eingliederungseinkommen und Personen mit Migrationshintergrund  Der Bedarf eines solchen Angebotes im Norden Ostbelgiens ist vorhanden.

Das Projekt resultiert aus einem Zusammenschluss einer Vorschalt- und einer Integrationsmaßnahme, wobei bedauert wird, dass die einzelnen Maßnahmen nicht besser verzahnt wurden und eigentlich nur nebeneinander gestellt werden.  Für das Arbeitsamt ist wichtig, dass nach wie vor deutlich ist, wann ein/e Teilnehmer/in der Vorschalt- und wann in der Integrationsmaßnahme ist.  Deshalb muss deutlich sein, wie viele von den 63 Ausbildungsplätzen für die VM und wie viele für die IM zur Verfügung stehen.

Im Wesentlichen handelt es sich somit um eine Fortsetzung der Vorgängerprojekte, die sich weitgehend bewährt haben.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 2 im Operationellen ESF-Programm 2014-2020.

Das Projekt ist in 11 Maßnahmen aufgegliedert: Screening, Berufsorientierung, Praktika und begleitende Kurse als Querschnittsangebote sowie soziale Stabilisierung und niederschwellige Teilqualifizierungen im Holzbereich, Kreativwerkstatt, Siebdruckwerkstatt und etwas anspruchsvollere Teilqualifizierungen in der Schreinerei, Schlosserei, polyvalente Handwerksabteilung und im Garten und Landschaftsbau.

Die Zielvorgaben sind mit einer angestrebten Vermittlungsquote von durchschnittlich 30% sehr niedrig angesetzt und dürften mit 40% - 45% realistischer und ambitiöser sein.

Für den 2. Wirkungsindikator ist zwar die Mindestdauer des Praktikums angegeben, jedoch nicht, welche Praktika bewertet werden, Erstpraktika oder auch Testpraktika.

Den Zusammenschluss hätte der Träger besser nutzen können, um für die Integrationsmaßnahme Angebote für Frauen zu schaffen.  Hier bleibt ein Bedarf unbeantwortet.

Die durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit liegt mit 30 St. / Woche niedrig und liegt in vergleichbaren Projekten bei 35 St./ Woche.

Finanzrahmen

Das Budget des Projektes ist im Vergleich zur Addition der beiden Vorgängerprojekte um 37% gestiegen und dies bei gleichbleibendem Angebot.  Der Zusammenschluss hat nicht zu Skaleneffekten geführt.  Außerdem liegen die angestrebten Eigeneinnahmen bei 11,9% statt der vorgesehenen 15%.

Das Auswahlkomitee ist der Meinung, dass diese 15% Eigeneinnahmen im Rahmen des Zusammenschlusses zu realisieren sind, was zu Mehreinnahmen von rund 80.000,- € führen würde.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Operationellen Programm zum ESF ist eine Reduzierung der Kosten um 320.000,- € unumgänglich, so dass die öffentliche Förderung (ESF und DG) um insgesamt 400.000,- € reduziert wird.

Horizontale Prioritäten

Allgemein sind die Zielvorgaben für die Querschnittsthemen nicht präzise und messbar formuliert.

Der Träger hat den Zusammenschluss der beiden Vorgängerangebote nicht innovativ genutzt, die Angebote besser aufeinander abzustimmen.

Im Netzwerk wurden nicht die Betriebe aufgeführt, obwohl die Einrichtung regelmäßig mit Betrieben zusammen arbeitet, z.B. für das Praktikum und die Vermittlung.

Die regelmäßige Teilnehmerevaluierung und die Nachbetreuung sind positiv.

In der Brückenfunktion zum Arbeitsmarkt wird nicht auf die Teilqualifizierung hingewiesen, die im Projekt angeboten werden.

Dokumentation

Insgesamt ist das Vorhaben ausführlich beschrieben.  Der Träger führt als Referenz die Erfahrungen in den Vorgängerprojekten auf, geht aber nicht auf bisherige Ergebnisse ein.

In den Maßnahmen 7 – 10 ist zu präzisieren, dass es sich um Teilqualifizierungen handelt und nicht um Basisqualifikationen.  Die Eignungstests des Arbeitsamtes sind kein eigenes Angebot des Projektträgers.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.  Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel müssen jedoch Einsparungen vorgenommen werden.  Die öffentliche Förderung (ESF und DG) ist um 400.000,- € zu kürzen.  Gegebenenfalls muss das Angebot entsprechend revidiert werden.

Projekt Nr. 25: „Jedem eine Chance geben“ der Kulturellen Aktion und Präsenz

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

20,08

Effizienz (40)

30,50

Finanzrahmen (15)

10,05

Horizontale Prioritäten (15)

10,32

Dokumentation (5)

3,42

TOTAL (100)

74,37

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an (Langzeit)Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger mit (schrift)sprachlichen Defiziten, Auszubildende, Mitarbeiter in Sozialbetrieben, Alphabetisierungskandidaten, Migranten und einheimische Personen mit unzureichenden Sprachkenntnissen in Deutsch und/oder Französisch.  Der Bedarf für entsprechend niedrigschwellige Sprachkurse ist in Ostbelgien gegeben.  Gleiches gilt für die mobilen Sprachentrainer.  Die Angebote entsprechen weitgehend dem Vorgängerprojekt und haben sich bewährt.

Positiv ist, dass die Kurse mit einer anerkannten Zertifizierung abschließen.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 2 im Operationellen ESF-Programm 2014-2020.

Das Projekt ist in 8 Maßnahmen aufgegliedert: Alphabetisierung, Betreuung von Lehrlingen, Sprachkurse  A1, A1+, A2 und B1 in Deutsch und Französisch, mobile Sprachlehrer in anderen Projekten und Sozialbetrieben.

Die Anzahl der jährlich betreuten Personen ist umfangreich.  Die Zielvorgaben dagegen sind relativ vorsichtig angesetzt und könnten ambitiöser sein.

Aufgrund der Tatsache, dass man Langsamlerner mehr Aufmerksamkeit widmet, ist deren Erfolgschance größer, macht das Projekt jedoch auch personalintensiver.

Die Betreuung der Lehrlinge sollte zu Lasten des Projektes BIDA II geschehen, wo das Auswahlkomitee ausreichende Ressourcen sieht.

Finanzrahmen

Der Finanzrahmen ist um 30% im Vergleich zum vorherigen Antrag gestiegen.  Das Projekt sieht keine eigenen Einnahmen vor.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Operationellen Programm zum ESF ist eine Reduzierung der Kosten um 346.000,- € unumgänglich.

Horizontale Prioritäten

Insgesamt sind die Querschnittsthemen durchdekliniert, und die Maßnahmen bauen logisch auf.  Dennoch wird vor allem die Umsetzung beschrieben, jedoch nicht messbare Ziele formuliert.

Positiv, da nachhaltig, ist die Zertifizierung durch anerkannte Einrichtungen, die für arbeitslose Teilnehmer/innen einen Mehrwert bei der Arbeitssuche bringt.

Ebenfalls positiv bewertet wird die Verbleibanalyse der Teilnehmer/innen.

Vermisst wird im Netzwerk die Beratungsstelle Info Integration, da ein bedeutender Teil der Teilnehmer Migrationshintergrund hat.

Dokumentation

Insgesamt ist das Vorhaben ausführlich beschrieben und es liegt eine Anlage bei, die das gesamte Konzept beschreibt.

Zu überprüfen ist, auf welche Selor-Prüfungen vorbereitet werden soll.  Der Träger führt als Referenz seine Erfahrungen im Vorgängerprojekt auf, geht aber nicht auf die  bisherigen Ergebnisse ein.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.  Aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Operationellen Programm zum ESF ist eine Reduzierung der Kosten um 346.000,- € unumgänglich.  Gegebenenfalls muss das Angebot entsprechend revidiert werden.  In jedem Fall soll die Begleitung der Lehrlinge in ein anderes ESF-Projekt ausgelagert werden

Projekt Nr. 26: „Berufliche Integration durch Ausbildungsbegleitung in der Dualen Ausbildung II“ des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes Eupen

Durchschnittsergebnis der Bewertung

Angebot u. Nachfrage (25)

20,58

Effizienz (40)

29,50

Finanzrahmen (15)

9,55

Horizontale Prioritäten (15)

10,77

Dokumentation (5)

3,17

TOTAL (100)

73,57

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Jugendliche mit besonderen Förderbedürfnissen, Lehrlinge mit schulischen, privaten oder beruflichen Schwierigkeiten sowie an Jugendliche oder junge Erwachsene nach Vertragsbruch.  Der Bedarf für ein entsprechendes Angebot in Ostbelgien ist vorhanden, ist jedoch im Antrag schwach argumentiert und hätte durch Statistiken besser untermauert werden können.

Die Maßnahmen 3 (Beratung der Betriebe) und 4 (partizipativer Prozess) sind sehr vage formuliert.

Das Angebot entspricht in Teilen dem Vorgängerprojekt.  Die Tatsache, dass neue didaktische Methoden angewandt werden sollen, wird positiv bewertet.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 3 im Operationellen ESF-Programm 2014 - 2020.

Das Projekt ist in 6 Maßnahmen aufgegliedert: individuelle Förderung von Lehrlingen zur Vermeidung von Abbrüchen, Durchführung einer Vorlehre, Beratung der Ausbilder im Betrieb, Förderung eines partizipativen Prozesses, Lernstandserhebung und Evaluierung des Projektfortschritte.

Insgesamt ist die Zielvorgabe mit 4-8 Absolventen bzw. 4-6 Einstiege in die Vorlehre wenig ambitiös formuliert.  Hier sollte der Träger direkt zu Beginn 10 Kandidaten für die Vorlehre vorsehen und dann, bei Bedarf, diese Zahl noch steigern, damit das Projekt effizient wird.

Die Evaluierung des Projektfortschrittes muss nicht notwendigerweise zu einer eigenen Maßnahme führen und sollte generell Bestandteil eines jeden Projektes sein.

Gleiches gilt für Maßnahme 4, die wenig ergebnisorientiert formuliert ist.  Auch die Förderung des partizipativen Prozesses sollte durch die normale Projektumsetzung gewährleistet werden, ohne daraus eine eigene Maßnahme zu machen.

Das Frühwarnsystem muss in den Maßnahmen verankert sein.

Finanzrahmen

Die Personalkosten sind hoch und führen zu hohen Projektkosten - erst Recht, wenn man dies den Wirkungsindikatoren gegenüber stellt.  Auch gibt es eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorgängerprojekt.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Operationellen Programm zum ESF ist eine Reduzierung der Kosten um 150.000,- € unumgänglich.

Horizontale Prioritäten

Die Kooperation mit Vorschalt- und Integrationsmaßnahmen sollte berücksichtigt und im Netzwerk aufgenommen werden.

Konkrete Nachbetreuungsangebote werden im Projekt nicht formuliert, sollten aber angesichts des schwachen Publikums vorgesehen werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen sind vage formuliert, es werden keine messbaren Ergebnisse angeführt.  Auch wird wenig darauf eingegangen, welche Gründe für bestimmte Zielgruppen zu Lernschwierigkeiten oder Lehrabbrüchen führen.

Außerdem sollte die Begleitung von Lehrlingen mit Sprachschwierigkeiten, wie sie im Projekt der KAP vorgesehen ist, durch das Projekt des ZAWM geleistet werden und auch mit dessen Mitteln.

Dokumentation

Die Angebote bauen logisch aufeinander auf, sind aber teilweise vage formuliert.  Der Träger führt als Referenz seine Erfahrungen im Vorgängerprojekt auf, geht aber nicht auf erzielte Ergebnisse ein.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.  Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel müssen jedoch Einsparungen vorgenommen werden.  Die öffentliche Förderung (ESF und DG) ist um 150.000,- € zu kürzen.  Gegebenenfalls muss das Angebot entsprechend revidiert und gestrafft werden.

Projekt Nr. 27: „IoT – Internet of things“ des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes Eupen

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

18,35

Effizienz (40)

27,78

Finanzrahmen (15)

9,50

Horizontale Prioritäten (15)

10,93

Dokumentation (5)

3,18

TOTAL (100)

69,74

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Arbeitnehmer aus dem Produzierenden-, Logistischen- und Dienstleistungsbereich.  Der Bedarf für entsprechende Angebote in Ostbelgien ist sehr allgemein formuliert.  Auch die Beschreibung des Zielpublikums bleibt allgemein und es wird in den Angeboten nicht zielgerecht weiter verfolgt.  Der unmittelbare Bezug zum Arbeitsmarkt bleibt ebenfalls vage.

Einige Angebote bestanden bereits in Vorgängerprojekten und der Bedarf war gerechtfertigt.  Inwiefern dies im gleichen Ausmaß aktuell ist, bleibt fraglich.

Effizienz

Das Projekt visiert die Prioritätsachse 3 des Operationellen ESF-Programms 2014-2020 an.

Das Projekt ist in 5 Maßnahmen aufgegliedert: Sensibilisierung zum Thema „Internet of Things“, Telesekretariat, CISCO Netzwerktechnik bzw. PC-Technik, Informationsabende, Hackathons.

Die Ausbildungen im Rahmen des Telesekretariats und Netzwerk- bzw. PC-Technik sind die konkretesten Angebote.  Allerdings ist fraglich, ob eine allgemeine Ausbildung in PC-Technik heutzutage noch ausreichend ist, um Vorteile für den Arbeitsmarkt zu erlangen.

Insbesondere für die Sensibilisierung zu „IoT“ und die Hackathons werden die konkreten Ergebnisse für den hiesigen Arbeitsmarkt nicht messbar formuliert.  Die Informationsabende scheinen ebenfalls zu allgemein, um die Arbeitsmarktrelevanz zu unterstreichen.

Finanzrahmen

Im Vergleich zur Realisierung im Vorgängerprojekt sind die Kosten erheblich gestiegen.  Nach einer Überarbeitung des Antrags sind, aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel, Einsparungen vorzunehmen.

Horizontale Prioritäten

Die meisten Maßnahmen sind nicht proaktiv und gehen nicht detailliert auf spezifische Zielgruppen ein.  Die erwarteten Ergebnisse sind in der Regel nicht detailliert beschrieben und somit schwierig messbar.

Positiv bewertet werden die konkreten Tests in einigen Maßnahmen mit einer anerkannten Zertifizierung.

Dokumentation

Die Maßnahmen bauen nicht logisch aufeinander auf, sondern stellen eher eine Aneinanderreihung von verschiedenen Angeboten im Bereich der Neuen Technologien dar.

Beschlussvorschlag

Der Projektträger wird aufgefordert, den Antrag neu zu formulieren.  Dabei soll die Arbeitsmarktrelevanz überprüfbar dokumentiert werden.  Außerdem soll das Angebot inhaltlich und finanziell gestrafft werden, da aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel Einsparungen vorgenommen werden müssen.

Projekt Nr. 28: „Fachkräftemangel: neuer praxisnaher Bachelor für die Jugend- und Sozialarbeit“ des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

18,93

Effizienz (40)

27,40

Finanzrahmen (15)

10,37

Horizontale Prioritäten (15)

10,42

Dokumentation (5)

3,13

TOTAL (100)

70,25

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Menschen, die eine Bachelorausbildung für die Jugend- und Sozialarbeit erhalten sollen.  Der Träger begründet den Bedarf in Ostbelgien damit, dass aktuell mehrere Stellen im Bereich der Sozialarbeit nicht besetzt werden können und dass Studienangebote in den anderen Landesteilen oder im Ausland nicht für alle Kandidaten eine Alternative darstellen.  Dennoch wird bedauert, dass der Bedarf an Fachkräften nicht genauer quantifiziert wurde.  Auch stellt sich die Frage, wie langfristig der Bedarf bestehen wird.  Eine weitere Frage ist der Unterschied zwischen angemeldetem Bedarf und der tatsächlichen Kapazität zur Beschäftigung.  Die Jury gibt zu bedenken, dass fast alle Einrichtungen, die eine/n Sozialarbeiter/in einstellen, von der Öffentlichen Finanzierung abhängen.

Auch die Frage, wie viele Betriebe prinzipiell bereit wären, Kandidaten auszubilden, wurde nicht vorher evaluiert.

Die französische Sprache wird als ein Hemmnis für Studien in der Wallonie angesehen.  Dennoch ist die Jury der Meinung, dass die Französischkenntnisse auch im Rahmen des Bachelorstudiums gefördert werden müssen, da auch im französischsprachigen Landesteil Einstellungsmöglichkeiten bestehen.

Da „Bachelor für die Jugend- und Sozialarbeit“ kein verankerter Begriff ist, stellt sich die Frage, inwiefern das Diplom außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt wird?

Das Projekt ist praxisbezogen, was das Ganze sehr interessant und spannend darstellt.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 3 im Operationellen ESF-Programm 2014-2020.

Das Projekt ist in 3 Maßnahmen aufgegliedert: Ausarbeitung der Ausbildungen, Ausbildung der Praktikumsbetreuer und Durchführung des ersten Bachelorstudiengangs

Aus dem Antrag geht nicht hervor, in welcher Frequenz die Ausbildung angeboten werden soll.  Hiervon hängt die Effizienz des Angebotes ab.  Die Entwicklung eines Studiengangs, der nur sehr selten durchgeführt würde, wäre nicht wirtschaftlich.

Auch sollte überprüft werden, wie langfristig der Bedarf bestehen wird und ob in der Zwischenzeit andere Lösungen gefunden werden.

Die Wirksamkeit des Angebotes ist nicht innerhalb des ESF-Projektes überprüfbar, da die Studienabschlüsse und eventuelle Einstellungen erst nach der Projektlaufzeit geschehen.

Finanzrahmen

Das Projekt sieht die Finanzierung der Vorbereitungen des Studienganges vor.  Die eigentliche Durchführung wurde nicht im Projekt budgetiert.

Horizontale Prioritäten

Die Umsetzung der Querschnittsthemen ist detailliert beschrieben und wird größtenteils durch messbare Zielvorgaben überprüft.

Das Konzept sollte Gender Mainstreaming durchgängig anlegen; ein Kurs „Gender“ greift viel zu kurz.  Gerade in einem Studium der Sozialen Arbeit sollte das Wissen um „sozialen Geschlecht“ im Gegensatz zum „biologischen Geschlecht“ zum Tragen kommen.

Das Zielpublikum ist jedoch sehr breit beschrieben, und es wird nicht in allen Fällen beschrieben, welche besonderen Anstrengungen das Projekt macht, um den Bedarf der unterschiedlichen Zielgruppen spezifisch zu bedienen.

Für das Netzwerk wird die mögliche Kooperation mit anderen Hochschulen erwägt.  Die Jury ist der Meinung, dass diese Zusammenarbeit unbedingt stattfinden soll und auch abgewägt werden soll, inwiefern Kurse externalisiert werden können, wenn dies wirtschaftlicher ist.

Dokumentation

Der Träger verwendet mehrfach den Begriff der „Sozialwirtschaft“.  Hier sollten Verwechslungen mit Sozialökonomie oder Solidarwirtschaft vermieden werden.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise mit dem angefragten Budget umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.

Projekt Nr. 29: „Qualitätsverbesserung in der Begleitung – Sozialökonomie II“ der Beschützenden Werkstätte Eupen und Umgebung VoG

Durchschnittsergebnis der Bewertung:

Angebot u. Nachfrage (25)

18,40

Effizienz (40)

29,20

Finanzrahmen (15)

10,25

Horizontale Prioritäten (15)

10,48

Dokumentation (5)

3,11

TOTAL (100)

71,44

Angebot und Nachfrage

Das Projekt richtet sich an Personen mit Vermittlungshemmnissen, die nicht zum klassischen Zielpublikum der Beschützenden Werkstätten gehören und resultiert u.a. aus einem Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Menschen in der Sozialökonomie.  Der Bedarf für dieses Angebot in Ostbelgien ist somit gegeben.  Das Angebot entspricht dem Vorgängerprojekt, es gibt somit kaum Innovation.

Effizienz

Das Projekt entspricht der Zielsetzung in der Prioritätsachse 2 im Operationellen ESF-Programm 2014-2020.

Das Projekt besteht aus einer Maßnahme, nämlich die  Erweiterung der Kompetenzen.  Dabei kann auf die bestehenden Infrastrukturen und das Knowhow der BWs aufgebaut werden.

Die Maßnahme hat sich bewährt und führt zu einer Vermittlungsquote von 100%, entweder innerhalb der BWs oder in externen Betrieben.

Finanzrahmen

Das Budget ist zum vorherigen Antrag nur leicht gestiegen.  Der Projektträger beantragt lediglich die Finanzierung der Personalkosten und verzichtet auf die Pauschale für das restliche Funktionieren.  Andererseits werden die Einnahmen einvernehmlich nicht berücksichtigt.

Horizontale Prioritäten

Allgemein ist die Durchführung der Querschnittsthemen sehr pauschal beschrieben und die Ergebnisse nur schwierig messbar, da keine überprüfbaren Ziele formuliert wurden.

Die Jury stellt sich die Frage der Nachbetreuung der Projektabgänger, die in externe Betriebe vermittelt werden.  Hier sollte auf jeden Fall bei Bedarf eine Begleitung bestehen, um das Beschäftigungsverhältnis nachhaltig abzusichern.

Dokumentation

Der Antrag ist strukturiert und nachvollziehbar.  Die Beschreibung der genauen Vorgehensweise, der erwarteten Ergebnisse hätte ausführlicher formuliert werden können.  Der Träger führt als Referenz seine Erfahrungen als Beschützende Werkstätte auf, geht aber nicht auf erzielten Ergebnisse z.B. des Vorgängerprojektes ein.

Beschlussvorschlag

Das Projekt wird für förderfähig befunden.  Die Maßnahmen können in der geplanten Weise mit dem angefragten Budget umgesetzt werden, jedoch sollen die Empfehlungen in der Umsetzung berücksichtigt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Ratifizierung der Entscheidungen des ESF- Auswahlkomitees betreffen die Haushalte der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2017, 2018, 2019, 2020 und gegebenenfalls 2021, da die Endabrechnung des beantragten ESF-Projektes in 2021 vorgenommen wird.

Die dadurch entstehenden Belastungen des Haushaltspostens OB 20 PR 13 ZW 33.11 „Subventionen im Rahmen der Europäischen Strukturfonds 2014- 2020“ belaufen sich unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Kürzungen auf maximal 6.258.234,13 €.  Hinzu kommt ein Betrag von 2.867.418,52 € zur Kofinanzierung, der durch die Deutschsprachige Gemeinschaft über diverse Haushaltsposten getragen wird.

Mittelbindung für den ESF-Anteil bei vollständiger Berücksichtigung der Anträge:

ESF-Finanzierung

 

 

 

 

Prioritätsachse

Ergebnis

Budget OP[1]

Auslastung

Handlungsmarge

1: Beschäftigung

2.738.209,48 €

3.300.000,00 €

83%

561.790,52 €

2: Soziale Integration

5.321.777,87 €

5.500.000,00 €

97%

178.222,13 €

3: Bildung

1.509.815,96 €

1.760.000,00 €

86%

250.184,04 €

4: Technische Hilfe

157.526,39 €

440.000,00 €

36%

282.473,61 €

Gesamtergebnis

9.727.329,70 €

11.000.000,00 €

88%

1.272.670,30 €

Total ohne TH

9.569.803,31 €

10.560.000,00 €

92%

990.196,69 €

Da mit den vorliegenden Anträgen die Jahre 2015 – 2020 abgedeckt werden, das Operationelle Programm jedoch von 2015 – 2021 realisiert wird, müssen Mittel für 2021 reserviert werden, damit in dem Jahr ebenfalls Projekte finanziert werden können.  Als Maßstab wird deshalb für das aktuelle Antragsvolumen 6/7 des Budgets für 6/7 der Laufzeit des OP genommen.

 


 

[1] Unter Berücksichtigung, dass die leistungsgebundene Reserve von 6% effektiv abgerufen werden kann, weil die Zielvorgaben in 2019 erreicht werden, was aktuell nicht garantiert ist.  Ansonsten ständen nur 10.340.000,- € ESF-Mittel zur Verfügung.

 

 

ESF-Finanzierung

 

 6/7-Budget

Einsparungs-

Einsparungs-

Prioritätsachse

Ergebnis

des OP

bedarf ESF

bedarf Total

1: Beschäftigung

2.738.209,48 €

2.828.571,43 €

 

 

2: Soziale Integration

5.321.777,87 €

4.714.285,71 €

-607.492,16 €

-1.214.984,31 €

3: Bildung

1.509.815,96 €

1.508.571,43 €

-1.244,53 €

-2.489,06 €[1]

4: Technische Hilfe

157.526,39 €

377.142,86 €

 

 

Gesamtergebnis

9.727.329,70 €

9.428.571,43 €

-608.736,69 €

-1.217.473,37 €

Total ohne TH

9.569.803,31 €

9.051.428,57 €

-608.736,69 €

-1.217.473,37 €

Das Operationelle Programm legt die Verteilung zwischen den Prioritätsachsen fest.  Eine

4. Gutachten:

Gutachten sind nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates;

Operationelles Programms der DG für den ESF in der Förderperiode 2014 - 2020 im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, Europäischer Sozialfonds 2014-2020, CCI-Nr. 2014BE05SFOP001, Entscheidung C(2014)9436 der EU-Kommission vom 4. Dezember 2014;

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 13. November 2014 zur Schaffung  eines Begleitausschusses und eines Auswahlkomitees für den Europäischen Sozialfonds 2014- 2020;

 


 

[1] Berücksichtigt man die Projektankündigung des Ministeriums „Kompetenzen anerkennen in Ostbelgien“, wäre der Bedarf an Einsparungen in PA3 : -419.042,01 €