Sitzung vom 24. November 2017

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits, geschehen zu München am 18. Februar 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits, geschehen zu München am 18. Februar 2017.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Das Abkommen zielt auf eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits ab.

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 20. Juli 2016 feststellte.

Die Vollmacht zur Unterzeichnung erteilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 2. September 2016. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 62.107/4 vom 26.September 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1