Sitzung vom 24. November 2017

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 6. November 2007, und zu dem Protokoll zur Änderung des am 6. November 2007 in Doha unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 22. März 2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 6. November 2007, und zu dem Protokoll zur Änderung des am 6. November 2007 in Doha unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 22. März 2015.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Gemeinschaften und Regionen können gemäß Artikel 170 §2 der Verfassung Steuern erheben.

Somit handelt es sich bei dem Abkommen zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 6. November 2007, und dem Protokoll zur Änderung des am 6. November 2007 in Doha unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung des Staates Katar und der Regierung des Königreichs Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, geschehen zu Doha am 22. März 2015, jeweils um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge feststellte.

Das ersterwähnte Abkommen war bereits Gegenstand eines Dekretvorentwurfs, der im Frühjahr 2011 von der Regierung verabschiedet worden war. Mangels einer deutschen Übersetzung konnte das Verfahren jedoch nicht fortgeführt werden. Die Übersetzung liegt mittlerweile vor. Aufgrund der thematischen Überschneidung mit dem Protokoll vom 22. März 2015 wird vorgeschlagen, beide Zustimmungen in ein- und demselben Dekretentwurf zu kombinieren.

Damit die Abkommen in Kraft treten können, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretentwurf hat eine theoretische Auswirkung auf die Steuerhoheit der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 62.087/3 vom 6. Oktober 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1