Sitzung vom 24. November 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Industrielehrvertragskommission für den Bausektor

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Industrielehrvertragskommission für den Bausektor.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 49 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1983 über die Industrielehre werden die Industrielehrvertragskommissionen auf sektorieller Ebene durch Rahmenvereinbarungen im Bereich des Unterrichtswesens und der Ausbildung zwischen der Regierung und den Sektoren eingerichtet.

Am 20. Juli 2017 wurde die Rahmenvereinbarung mit dem Bausektor abgeschlossen.

Aufgrund der Vorschläge der Sozialpartner, des Arbeitsamtes, der Teilzeitunterrichtszentren Eupen und St. Vith sowie des Institutes für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen werden die Mitglieder der Industrielehrvertragskommission für den Bausektor bestellt.

Herr Marco Zinnen wird als beratender Vertreter der Regierung und Frau Carmen Xhonneux als beratende Vertreterin des Ministeriums bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom

04. Juli 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 19. Juli 1983 über die Industrielehre