Sitzung vom 24. November 2017

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH: Erhöhung des Stammkapitalanteils der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung

Die Regierung stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten Fassung und damit

der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der Beteiligungsquote der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der Vogelsang IP gGmbH von 2,38 % auf 1,43 %,

der Aufstockung des Stammkapitalanteils der Deutschsprachigen Gemeinschaft von derzeit 650 € um 779 € auf 1.429 € sowie einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 5.114 €, die in Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 6.493 € zum 01.01.2018 führt, sowie

der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000 € jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich, zu. Der maximale Betriebskostenzuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird damit, wie bereits für die Jahre 2017 bis 2019 beschlossen, auf 20.238 € festgesetzt.

Nach Wegfall des Aufsichtsrates bezeichnet die Regierung Herrn Norbert Heukemes, Generalsekretär, als effektives Mitglied und Frau Pascale Müllender, Referentin für Regionalentwicklung, als stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Ausgangssituation

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. August 2008 die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der Vogelsang IP gGmbH in Höhe von 2,38 %  beschlossen. Neben der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit 50%, der Kreis Euskirchen mit 28,57 %, die StädteRegion Aachen mit 7,14 %, der Kreis Düren und die Stadt Schleiden mit je 4,76 % sowie der Kreis Heinsberg mit 2,38 % am Stammkapital beteiligt.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, regionaler Identität sowie demokratischen Gesellschaftsstrukturen. Der Zweckerreichung dienen satzungsgemäß speziell „… die Errichtung und der Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums in Vogelsang, … die Durchführung eines regelmäßigen Besucher- und Veranstaltungsprogramms in Vogelsang, … die Durchführung von Informations- und Ausstellungsaktivitäten in Vogelsang…“ sowie die Durchführung von Bildungsaktivitäten, die hiermit in Zusammenhang stehen.

Gemäß § 19 des Gesellschaftervertrages erfolgt die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten ist dabei auf einen Gesamtbetrag von 500.000 € jährlich begrenzt. Dieser Rahmen wurde bisher regelmäßig eingehalten.

Basis für die Festlegung dieses Höchstbetrags bildete eine zur Gesellschaftsgründung im Jahre 2008 aufgestellte Wirtschaftsplanung für die Jahre 2008 bis 2017.

Der sich im Rahmen der Umsetzung des Projekts „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ und dessen Refinanzierung ergebende Mehraufwand war bei der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2008 nicht bekannt und konnte bei der Festlegung des maximalen Finanzierungsrahmens nicht vorhergesehen und berücksichtigt werden.

Vor dem Hintergrund des im Rahmen des Projektes „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ zusätzlich angefallenen Aufwands hat der Aufsichtsrat der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft in seiner Sitzung am 5. November 2015 die Gesamtdarlehensermächtigung der Gesellschaft auf 10 Mio. € erhöht. Ursächlich für den Mehraufwand sind im Wesentlichen die trotz vorangegangener bautechnischer Untersuchungen unerwartet sanierungsbedürftige Altbausubstanz, neue Bestimmungen im Brandschutz, Steigerungen des Baukostenindexes, Firmeninsolvenzen und damit verbundene Kündigungen (insb. Elektroarbeiten/Imtech), Bauzeitenverlängerungen und notwendige Folgeausschreibungen. Eine Förderung der Mehrkosten wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt.

2.2. Aktuelle Situation

Neben dem gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss bis 2016 von jährlich bis zu 12.000 € hat sich die Deutschsprachige Gemeinschaft mit rund 30.000 € am 10%igen investiven Eigenanteil der Förderprojekte zum Forum Vogelsang der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH beteiligt.

Aufgrund der im Rahmen der Investitionsprojekte aufgetretenen Mehrkosten und zeitlichen Verzögerungen der Inbetriebnahme des Forums Vogelsang hat die Regierung in ihrer Sitzung am 08.12.2016 beschlossen, für die Jahre 2017 bis 2019 den gesellschaftsvertraglich geregelten, jährlichen Betriebskostenzuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft an die Vogelsang IP gGmbH von maximal 12.000,- Euro auf bis zu 20.238,10 € zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der anteilsmäßigen Zuschüsse der übrigen Gesellschafter erhält die Gesellschaft somit jährliche Zuschüsse von insgesamt maximal 850.000 €.

Für die Gremiensitzungen der Vogelsang IP gGmbH am 12. September 2017 legte die Gesellschaft eine Fortschreibung der Wirtschaftsplanung 2017 vor. Für 2017 wird ein Jahresfehlbetrag vor Gesellschafterzuschüssen von rd. 812,2 T€ prognostiziert. Das Ergebnis bewegt sich also innerhalb des für die Jahre 2017 bis 2019 beschlossenen Gesellschafterzuschussrahmens von max. 850 T€.

Die fortgeschriebene mittelfristige Wirtschaftsplanung sieht verschiedene Szenarien vor. Das Szenario 1 beruht auf dem für die Jahre 2017 bis 2019 vorgegebenen Rahmen von 850 T€. Nach Ausführung der Geschäftsführung kann der Rahmen durch Personaleinsparungen (rd. 3 Vollzeitäquivalente) gehalten werden. Der heutige Status Quo an Kommunikation und Vertrieb sowie Bildungsarbeit könnte gehalten werden, da durch die sukzessive auslaufenden Investitionen Ressourcen frei werden. Ein Ausbau und insbesondere die ansatzweise Ausschöpfung der quantitativen Potenziale (Besucherzahlen usw.) würden jedoch nicht ermöglicht.

Das Szenario 2 sieht im Vergleich zu Szenario 1 eine etwaige Beibehaltung des heutigen Personalstamms (1/2 Stelle zusätzlich) und einen Ausbau der zuvor genannten Bereiche vor. Somit zu erwartende Steigerungen der Umsatzerlöse könnten den Personalmehraufwand jedoch nur teilweise decken, so dass im Vergleich zu Szenario 1 Mehrkosten von bis zu rd. 250 T€ entstehen und der Rahmen von 850 T€ überschritten würde.

Gemäß der aktuellen Investitionsplanung 2017 – 2022 werden nicht förderfähige Mehrkosten im Rahmen der Investitionsprojekte für das Forum Vogelsang von 13.277 T€ prognostiziert. Aufgrund eines Gerichtsverfahrens ergibt sich zudem ein zusätzlicher Risikorahmen, so dass sich im schlechtesten Falle Mehrkosten von rd. 14 Mio. € ergeben könnten.

Zur Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gesellschaft sollen solche Maßnahmen ergriffen werden, die die Vogelsang IP gGmbH dauerhaft in die Lage versetzen, auskömmlich zu wirtschaften und ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Angestrebt wird daher, die Gesellschaft einerseits mit der notwendigen Liquidität, aber auch mit dem für ihre Zwecke notwendigen Kapital auszustatten. Die Maßnahmen sind grundsätzlich quotal von allen Gesellschaftern zu tragen.

2.3. Neuordnung der Beteiligungsstruktur

Die aktuelle Beteiligungsstruktur und hieraus resultierend die derzeitigen maximalen Betriebskosten­zuschüsse gestalten sich wie folgt:

 

Beteiligungs-quote

Stammkapital

 

Zuschüsse

2017 bis 2019

LVR

50,00

13.650

425.000

Kreis Euskirchen

28,57

7.800

242.857

Kreis Düren

4,76

1.300

40.476

Kreis Heinsberg

2,38

650

20.238

Stadt Schleiden

4,76

1.300

40.476

Städteregion Aachen

7,14

1.950

60.714

DG Belgiens

2,38

650

20.238

Summe

100,00

27.300

850.000

 

in %

in €

in €

Der LVR würde sich bereit erklären, seine Anteilsquote auf 70% zu erhöhen. In der Folge würde der LVR auch die entsprechenden Anteile der Kapitalerhöhung und der Betriebskostenzuschüsse für die Gesellschaft tragen. Um die Gesellschaft mit ausreichend Eigenkapital auszustatten, wird unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Verlustvortrags und der sich jährlich ergebenden Jahresfehlbeträge vor den Zuschüssen der Gesellschafter von aktuell bis zu 850 T€ ein Betrag von insgesamt 500 T€ vorgesehen. Hierbei sollte nicht nur eine Einlage ins Stammkapital, sondern auch in die Kapitalrücklage erfolgen, um hierüber mögliche Fehlbeträge bzw. bereits bestehende Verlustvorträge ausgleichen zu können. Die Aufstockung des Stammkapitals auf 100 T€ und eine Einlage in die Kapitalrücklage von 400 T€ wird als zielführend erachtet. Die Kapitalerhöhung wäre quotal zu tragen.

Hierdurch würde sich folgende neue Aufteilung ergeben:

 

Beteiligungs­quote

Stammkapital neu

Aufstockung Kapitalrücklage

Veränderung zu heute insgesamt

LVR

70,00

70.000

280.000

336.350

Kreis Euskirchen

17,14

17.143

68.571

77.914

Kreis Düren

2,86

2.857

11.429

12.986

Kreis Heinsberg

1,43

1.429

5.714

6.493

Stadt Schleiden

2,86

2.857

11.429

12.986

Städteregion Aachen

4,29

4.286

17.143

19.479

DG Belgiens

1,43

1.429

5.714

6.493

Summe

100,00

100.000

400.000

472.700

 

in %

in €

in €

in €

2.4. Betriebskostenzuschüsse

Mit der Anhebung der Anteile des LVR würde eine Anhebung seines anteiligen Betriebskostenzuschusses einhergehen. Unter Zugrundelegung des aktuellen Zuschussrahmens aller Gesellschafter von insg. max. 850 T€ würde sich somit folgende Aufteilung ergeben:

 

Beteiligungsquote

Zuschüsse

Veränderung zu heute

LVR

70,00

595.000

+ 170.000

Kreis Euskirchen

17,14

145.714

- 97.143

Kreis Düren

2,86

24.286

- 16.190

Kreis Heinsberg

1,43

12.143

- 8.095

Stadt Schleiden

2,86

24.286

- 16.190

Städteregion Aachen

4,29

36.429

- 24.286

DG Belgiens

1,43

12.143

- 8.095

Summe

100,00

850.000

0

 

in %

in €

in €

Bei einer Einhaltung des derzeitigen Rahmens von 850 T€ (Szenario 1 der fortgeschriebenen Wirtschaftsplanung) würden sich bei den anderen Gesellschaftern in Folge des Mehraufwands auf Seiten des LVR somit deutliche Ersparnisse ergeben.

Sofern die maximalen Anteile der übrigen Gesellschafter im Vergleich zu den heutigen Anteilen (Rahmen von 850 T€) unverändert bleiben und lediglich der Zuschuss des LVR auf Basis seiner Anteilssteigerung erhöht wird, ergibt sich eine maximale Zuschusshöhe von 1,4 Mio. €:

 

Beteiligungs-quote

Zuschüsse

Veränderung zu heute

 

LVR

70,00

991.667

566.667

 

Kreis Euskirchen

17,14

242.857

0

 

Kreis Düren

                        2,86

40.476

0

 

Kreis Heinsberg

1,43

20.238

0

= 425.000 €*

Stadt Schleiden

2,86

40.476

0

 

Städteregion Aachen

4,29

60.714

0

 

DG Belgiens

1,43

20.238

0

 

Summe

100,00

1.416.667

566.667

 

 

in %

in €

in €

 

*          Die Beträge entsprechen den heutigen Anteilen der Gesellschafter bei dem maximalen Rahmen von 850 T€. Unter Berücksichtigung der Änderung der Beteiligungsstruktur haben diese Gesell­schafter insgesamt eine Quote von 30%. Der Betriebskostenzuschuss des LVR ist daher aus der Summe dieser Zuschussanteile zu berechnen (sieben Drittel hiervon).

Dieser Betrag, abgerundet auf 1.400.000 € (Anteil Deutschsprachige Gemeinschaft somit 20.238 €), soll im Gesellschaftsvertrag als maximaler Zuschussbetrag festgelegt werden. Dieser maximale Zuschussbetrag entspricht dem am 08.12.2016 von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2017 bis 2019 beschlossenen jährlichen Betriebskostenzuschuss.

2.5. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Die Änderung der Beteiligungsstruktur und die Kapitalerhöhung erfordern eine Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages. Die Vertragsänderungen müssen dem gesteigerten Engagement des LVR durch zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten Rechnung tragen.

Der überarbeitete Gesellschaftsvertrages sieht den Wegfall des Aufsichtsrates der Vogelsang IP gGmbH als fakultatives Gesellschaftsorgan vor. Hierdurch können Aufwandsminderungen auf Seiten der Gesellschaft sowie der Gesellschafter generiert werden. Die maßgeblichen Aufgaben des Aufsichtsrates werden auf die Gesellschafterversammlung übertragen. Fachliche Abstimmungen in Bezug z. B. auf die Programm­entwicklung, neue Projekte oder Fördermöglichkeiten sollen zukünftig im Rahmen eines zu etablierenden Beirats, zu dessen Einrichtung der Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung schon heute ermächtigt, getroffen werden.

Die vorgesehenen Vertragsänderungen sind der als Anlage beigefügten synoptischen Darstellung zu entnehmen. Die wesentlichen Änderungen sind folgende:

Paragraf

Änderung

5

Abs. 1, 2

Erhöhung des Stammkapitals (siehe obige Erläuterungen)

5

Abs. 5

Einlage in die Kapitalrücklage (siehe obige Erläuterungen)

7

 

Wegfall Aufsichtsrat

8

Abs. 1

Begrenzung der Mit

gliederanzahl in der Gesellschafterversammlung

8

Abs. 4

Die bisherige Beschlussmehrheit von 75% soll auf eine einfache Mehrheit geändert werden. Lediglich Fördermaßnahmen tangierende Beschlussfassun­gen erfordern zukünftig eine Mehrheit von 85%. Hiermit wird sichergestellt, dass in diesen Fällen keine Beschlussfassung ohne die Zustimmung des Kreises Euskirchens zustande kommen kann. (Der LVR und der Kreis Euskirchen halten bislang eine Mehrheit von 78,57%, zukünftig halten sie gemeinsam 87,14%.)

8

Abs. 9

Der Vorsitz in der Gesellschafterversammlung wird zukünftig nicht mehr im Wechsel, sondern seitens des LVR wahrgenommen, in Stellvertretung durch den Kreis Euskirchen.

9

Abs. 1, 2 (neu)

Übernahme von bisherigen Aufgaben des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung

10 - 12

 

Die Paragrafen entfallen vollständig wegen des Wegfalls des Aufsichtsrates.

17 (alt)

Abs. 3

Jahresüberschüsse nach Gesellschafterzuschüssen, die auf Basis der Wirtschaftsplanung gezahlt wurden, sollen zum Ausgleich von Verlustvorträgen verwendet werden können. Darüber hinaus wird die Bildung einer Gewinnrücklage ermöglicht; jedoch nur sofern diese und die Kapitalrücklage einen Gesamtbetrag von 400.000 € nicht übersteigen.

19 (alt)

Abs. 3

Die Möglichkeit von Rücklagenentnahmen für den Ausgleich von Jahresfehlbeträgen sowie in Verbindung mit § 17 Abs. 3 die Bildung von Gewinnrücklagen wird vertraglich verankert.

19 (alt)

Abs. 4

Anpassung des maximalen Betriebskostenzuschusses von bislang 500 T€ (gem. Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung wurde der Betrag für die Jahre 2017 bis 2019 auf 850 T€ angehoben) auf 1,4 Mio. €

2.6. Neuentsendung der Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die Gesellschafterversammlung

Gem. § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (Entwurf neu) ist die Deutschsprachige Gemeinschaft berechtigt, einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

2.7. Nutzen der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH

Gemäß Regierungsbeschluss vom 28. August 2008 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft seit dem 1. Januar 2009 an der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH beteiligt. Synergiemöglichkeiten und Kooperationen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Vogelsang bestehen in verschiedenen Bereichen:

  • Tourismus: Bewerbung der Tourismusdestination Ostbelgien über das „Schaufenster Eifel-Ostbelgien“, Erweiterung des Angebotes für Besucher der Region und ostbelgische Tourismusbetriebe, Erschließung zusätzlicher Zielgruppen (z.B. Busreisende, Mehrtagesprogramme), Übernachtungsmöglichkeiten insbesondere für Gruppen in der Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Bildungsarbeit: Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Pädagogik des Ministeriums und der Autonomen Hochschule beispielsweise im Bereich der Aus- und Weiterbildungen, Rahmenpläne für Geschichte, außerschulische Lernorte, Projekte;
  • Regionale Geschichtsforschung, Darstellung der geschichtlichen Beziehungen des Standortes Vogelsang zu Belgien;
  • Jugend und Kultur (z.B. politische Bildung, Kulturwerkstatt).

Mit der Eröffnung am 10. September 2016 ermöglicht das Projekt Forum Vogelsang IP nach einer intensiven Vorbereitungszeit den gewünschten Bildungsnutzen und zusätzliche wirtschaftliche Effekte für die Region. Bereits in den letzten Jahren konnten insbesondere in der Bildungsarbeit sowie im Tourismus Fortschritte für die gesamte Region erreicht werden. Positive Beispiele können dies belegen:

  • Besucherbefragungen haben ergeben, dass ca. 50 % der Standortbesucher wegen Vogelsang in die Region gekommen sind.
  • Die aus der Region anreisenden Jugendgruppen, die in den letzten Jahren bei der Akademie Vogelsang IP Programme gebucht haben, stammen aus allen Gesellschafterbereichen.
  • Die sonstigen gebuchten Formate werden zu ca. 1/3 aus der Gesellschafterregion gebucht, 2/3 darüber hinaus und belegen damit die überregionale Attraktivität des Standortes.
  • Die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH beteiligt sich an Veranstaltungen und Projekten im oder aus dem gesamten Gesellschafterkreis (z.B. Kooperation Deutschsprachige Gemeinschaft / Kazerne Dossin).
  • 1,74 Mio. Besucher haben in den letzten 10 Jahren den Standort besucht und damit nicht unerheblich zur Wertschöpfung in der Region beigetragen (ca. 20 €/Tagesgast)
  • Die Bildungsformate sind in den letzten 10 Jahren von ca. 400.000 Teilnehmern in ca. 20.000 Veranstaltungen gebucht worden, davon ca. 3.000 Schulklassen.

Mit der Eröffnung des neuen Forums Vogelsang IP werden sich darüber hinaus weitere Perspektiven eröffnen, die den Standort im Zusammenwirken mit der gesamten Region weiter stärken werden. Ziel ist, die geplante Besucherzahl von 300.000 pro Jahr gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung zu erreichen, im Idealfall sogar zu übertreffen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufstockung des Stammkapitalanteils der Deutschsprachigen Gemeinschaft von derzeit 650 € um 779 € auf 1.429 € sowie die quotale Einlage in die Kapitalrücklage von 5.114 € führen zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 6.493 € zum 01.01.2018.

Ab 2018 beläuft sich die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am Betriebsdefizit der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH auf maximal 20.238 € jährlich.

Die Finanzierung erfolgt über den Organisationsbereich 20, Programm 13, Zuweisung 35.43 „Beteiligungen an internationalen Organisationen“.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft