Sitzung vom 30. November 2017

Projekt Nr. 4280 Gemeinde Raeren – GS Eynatten – Heizung: Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Gem. Raeren – GS Eynatten - Heizung“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung der Heizungszentrale in der Gemeindeschule Eynatten.

Diese dringend notwendigen Maßnahmen beinhalten den Austausch der bestehenden Heizungszentrale und die erforderlichen Anpassungen im bestehenden Kamin. Die bestehende Heizungszentrale befindet sich mit einem Betriebsalter von 17 Jahren in einem sehr schlechten technischen Zustand und weist häufige Störungen auf.

Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder und Lehrpersonen gewährleisten zu können, beantragt die Gemeinde Raeren die Anerkennung der Dringlichkeit für die Erneuerung der Heizungszentrale.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß der vorliegenden begründeten Erklärung vom 16. November 2017 auf 30.000,00 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten). Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 63.23

(Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 30.000,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 24.000,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.