Sitzung vom 30. November 2017

Projekt Nr. 4285 Gemeinde Raeren – GS Lichtenbusch – Heizung und Gasanschluss : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Gem. Raeren – GS Lichtenbusch – Heizung und Gasanschluss“  gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung der Heizungszentrale in der Gemeindeschule Lichtenbusch.

Diese dringend notwendigen Maßnahmen beinhalten den Austausch der bestehenden Heizungszentrale, die erforderlichen Anpassungen im bestehenden Kamin, sowie jegliche Arbeiten zur Ausführung eines Gasanschlusses. Bei der bestehenden Heizungszentrale handelt es sich um einen Öl-Heizkessel, der im Zuge der Erneuerung durch einen Gas-Heizkessel ersetzt wird. Die bestehende Heizungszentrale befindet sich in einem sehr schlechten technischen Zustand und weist häufige Störungen auf.

Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder und Lehrpersonen gewährleisten zu können, beantragt die Gemeinde Raeren die Anerkennung der Dringlichkeit für die Erneuerung der Heizungszentrale.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß der vorliegenden begründeten Erklärung vom 16. November 2017 auf 35.000,00 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten). Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 63.23

(Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 35.000,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 28.000,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.