Sitzung vom 7. Dezember 2017

Stellungnahme der Regierung zu Projektskizzen des Interreg VA Programms Großregion im Hinblick auf die Go- / No Go-Sitzungen vom 14. und 15. Dezember 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die Informationen zum 3. Aufruf für Projektskizzen zur Kenntnis und genehmigt die weitere Ausarbeitung der Projektskizze „"Grenzüberschreitende Kooperation im Gesundheitswesen Eifel" zu einem vollständigen Projektantrag.

Der Ministerpräsident wird mit der weiteren Verhandlung zu den übrigen Projektskizzen beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Europäische Kommission hat das Kooperationsprogramm Interreg VA Großregion am 15.12.2015 genehmigt.

131.414.488 € EFRE-Mittel stehen dem Programm für Projekte zur Verfügung. Weitere 8.388.158 € EFRE-Mittel dienen der Programmverwaltung. Der EFRE-Kofinanzierungssatz liegt bei max. 60%.

Prioritätsachse

Budget (EFRE)

  1. Die Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarkts durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität weiter voranbringen (Thematisches Ziel 8)

35.166.000 €

(25 %)

  1. Eine umweltfreundliche Entwicklung der Großregion und eine Verbesserung des Lebensumfelds sicherstellen (Thematisches Ziel 6)

37.532.000 €

(27 %)

  1. Die Verbesserung der Lebensbedingungen (Thematisches Ziel 9)

19.572.488 €

(14%)

  1. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion durch Forschung, Innovation und die Unterstützung von Unternehmen fördern (Thematische Ziele 1 und 3)

39.144.000 €

(28%)

  1. Verantwortliche und effiziente Durchführung des INTERREG VA Programms Großregion (Technische Hilfe)

8.388.158 € (6%)

2.1.      Verfahren zur Auswahl der INTERREG VA Projekte in der Großregion

Das Verfahren zur Genehmigung der INTERREG VA Projekte ist zweistufig: nach Einreichung der Skizze, erfolgt eine technische Prüfung durch das Gemeinsame Sekretariat. Im Rahmen einer sogenannten „Go- / No Go-Sitzung“ positionieren sich die Programmpartner zu den Skizzen.

Projektskizzen werden entweder mit einem „Go“ oder „No Go“ bewertet.

„Go“ bedeutet grünes Licht für die Ausarbeitung eines Projektantrags mit Einreichung zur nächsten Frist (voraussichtlich 23.03.2018). Dabei können auch Auflagen formuliert werden (zusätzliche Partner integrieren, Budget senken, gewisse Aspekte verdeutlichen, überarbeiten…).

 „No Go“ heißt, dass die Projektträger keinen Langantrag einreichen dürfen. Sie dürfen allerdings ihre Projektskizze gründlich überarbeiten und sie zur nächsten Frist (noch nicht festgelegt) erneut einreichen.

Nach Auflösung des INTERREG-Begleitausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft, erfolgt die Stellungnahme zu den Projektskizzen in direkter Rücksprache mit den Fachbereichen des Ministeriums. Dabei werden vorrangig Projekte begutachtet, an denen sich Projektpartner aus Ostebelgien beteiligen sowie solche, die aufgrund der Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder des REK interessantes Potenzial für Kooperationen bieten.

Die jeweiligen Fachbereichsleiter haben dazu vom FB Außenbeziehungen und Regionalentwicklung die Projektskizzen erhalten. Sie wurden gebeten, ihre Anmerkungen zu den Skizzen zu formulieren. Aus dieser fachübergreifenden Beratung ist eine Empfehlung entstanden, die in Tabellenform zusammengefasst wurde.

Im Hinblick auf die bevorstehende „Go- / No Go-Sitzungen“ am 14. und 15. Dezember 2017, obliegt es der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zu den einzelnen Projektskizzen Stellung zu beziehen und ein Verhandlungsmandat abzustecken.

2.2       Sachstand und Übersicht zum ersten Projektaufruf

Im Rahmen des 3. Projektaufrufs wurden bis zum 13.10.2017 insgesamt 22 Projektskizzen eingereicht.

Eine Projektskizzen erfüllte die formalen Kriterien nicht und ist vom Gemeinsamen Sekretariat als nicht zulässig eingestuft worden.

Die 21 zulässigen Projektskizzen haben ein Gesamtvolumen von 43.510.470,85 € EFRE-Mittel.

An zwei der annehmbaren Projektskizzen, ist die Klinik St.Joseph St.Vith als ostbelgischer  Partner beteiligt:

Projektname

Partner DG

Budget Partner DG

Anteil DG-Partner am Gesamtbudget des Projekts

Grenzüberschreitende Kooperation im Gesundheitswesen Eifel

Klinik St.Joseph St.Vith

606.850 €

86 %

MUMIMED

Klinik St.Joseph St.Vith

34.750€

0.7%

Bis zur Einreichung der Projekt-Langanträge besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit, weitere Partner in die verschiedenen Projekte zu integrieren. Nach der fachlichen Begutachtung der Projektskizzen durch die Fachbereiche, soll bei folgenden Projekten um eine Kontaktaufnahme mit ostbelgischen Partnern gebeten werden:

Projekt

Kontaktaufnahme erbeten mit:

1MoveR

  • FahrMit! als operationeller Partner
  • FB AuRe als strategischer Partner

TERMINAL

  • Fachbereich AuRe als strategischer Partner

IKKJ - Interregionales Kompetenzzentrum für Familien und schwerkranke Kinder und Jugendliche

  • Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben als operationeller Partner

SENIOR’ACTIV

  • Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben als operationeller Partner

PAE - Europäisches Automobilcluster

  • IHK oder IAWM als strategischer Partner

SynKubator

  • WFG Ostbelgien als strategischer Partner bzw. Synergien zum Projekt „EMR StartUp"

3. Finanzielle Auswirkungen:

Vorliegender Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Siehe Übersichtstabelle in der Anlage.

5. Rechtsgrundlage:

 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;

Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Kooperationsprogramm Interreg VA Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg Großregion 2014-2020, genehmigt durch die Europäische Kommission am 15.12.2015