Sitzung vom 7. Dezember 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Sonderdekret vom 20. Januar 2014 und dem Dekret vom 31. März 2014 wurde das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido Ostbelgien - geschaffen.  Träger des Zentrums ist ein Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Gründerpartner, der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen, der Gemeinden, des IAWM und Vertretern aus den Bereichen Familie, Gesundheit, Soziales und Jugend zusammensetzt.

Der Verwaltungsrat des Zentrums verfügt über alle Befugnisse, die zur inhaltlich-strategischen Ausgestaltung sowie zur Organisation und Verwaltung des Zentrums erforderlich sind.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrates wurden durch den Erlass vom 22. Mai 2014 bestellt, der zuletzt durch den Erlass vom 10. November 2016 abgeändert wurde.

Durch vorliegenden Erlass wird Frau Sandra Meessen als Vertreterin des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens ersetzt durch Frau Sandra Houben-Meessen.

Ferner wird Frau Marion Dhur-Pfeiffer als Ersatzmitglied für das offizielle subventionierte Unterrichtswesen durch Frau Christine Baumann-Arnemann ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sonderdekret vom 20. Januar 2014 zur Gründung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen