Sitzung vom 7. Dezember 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 5. Februar 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats des Zentrums für Förderpädagogik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 5. Februar 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats des Zentrums für Förderpädagogik.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Ausführung des Dekrets vom 11. Mai 2009 über das Zentrum für Förderpädagogik, zur Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in den Regel- und Förderschulen sowie zur Unterstützung der Förderung von Schülern mit Beeinträchtigung, Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten in den Regel- und Förderschulen wird die Regierung und die Direktion des Zentrums für Förderpädagogik in allen allgemeinen Fragen der Förderung und insbesondere der sonderpädagogischen Förderung in der Deutschspracheigen Gemeinschaft durch einen Beirat beraten. Da einige der bisherigen Mitglieder dem Beirat nicht mehr beiwohnen werden, werden neue Vertreter der betroffenen Institutionen in den Beirat bestellt.

Folgende Abänderungen betreffen die Mitglieder des Beirats:

Als Vertreterin des Gemeinschaftsunterrichtswesens wird Frau Marliese Breuer durch Frau Sandra Müllender ersetzt.

Als Vertreterin des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens wird Frau Sandra Meessen durch ihr bisheriges Ersatzmitglied Frau Christine Baumann ersetzt.

Als Vertreterin des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird Frau Marianne Kant-Schaps durch ihr bisheriges Ersatzmitglied Frau Gaby Radermacher ersetzt.

Folgende Abänderungen betreffen die Ersatzmitglieder des Beirats:

Als Vertreterin des Gemeinschaftsunterrichtswesens wird Frau Sandrine Bindels durch Frau Michèle Pommé ersetzt.

Als Vertreterin des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens wird Frau Christine Baumann durch Frau Nadja Brammertz ersetzt.

Als Vertreterin des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird Frau Gaby Radermacher durch Frau Inga Hornei ersetzt.

Als Vertreterin der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird Frau Martha Kerst durch Frau Sabine Schieren ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 11. Mai 2009 über das Zentrum für Förderpädagogik, zur Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in den Regel- und Förderschulen sowie zur Unterstützung der Förderung von Schülern mit Beeinträchtigung, Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten in den Regel- und Förderschulen