Sitzung vom 14. Dezember 2017

Endbericht der Arbeitsgruppe Staatsreform zu den im Rahmen der sechsten Staatsreform übertragenen Zuständigkeiten in der Krankenhauspolitik

1. Beschlussfassung :

Die Regierung nimmt den Endbericht der Arbeitsgruppe Staatsreform zu den im Rahmen der sechsten Staatsreform übertragenen Zuständigkeiten in der Krankenhauspolitik zur Kenntnis.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird damit beauftragt, den Bericht gegebenenfalls im zuständigen Parlamentsausschuss vorzustellen.

2. Erläuterungen :

Im Zuge der sechsten Staatsreform sind der Deutschsprachigen Gemeinschaft neue Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen übertragen worden.

In diesem Rahmen hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der an die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Senioren eingesetzt.

Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:

Zwei Vertretern der Regierung: ein Vertreter des Kabinetts des Ministers für Gesundheit als Vorsitzender der AG und ein Vertreter des Kabinetts des Ministerpräsidenten;

ein Vertreter des Fachbereichs Gesundheit und Senioren des Ministeriums;

jeweils ein Vertreter der im Parlament der DG vertretenen Fraktionen;

vier Vertreter des Wirtschaft- und Sozialrates.

Nachdem die Arbeitsgruppe die Themenfelder im Seniorenbereich bearbeitet hatte, wandte sie sich den übertragenen Zuständigkeiten im Bereich Krankenhauspolitik zu. Folgende Themenfelder wurden hier untersucht:

Krankenhausbaufinanzierung

Umwandlung von Krankenhausbetten

Krankenhausnormen

Insgesamt wurden hierbei in 2 Sitzungen Experten zu den verschiedenen Themenbereichen angehört. Auch ein Austausch mit den anderen Gemeinschaften hat stattgefunden.

Insgesamt hat die Arbeitsgruppe in 7 Sitzungen getagt.

Der Endbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten.

Die Arbeitsgruppe formulierte in diesem Bericht sowohl allgemeine als auch pro Thema ganz spezifische Empfehlungen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Keine.