Sitzung vom 14. Dezember 2017

2. Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und VoG, Verbraucherschutzzentrale

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den 2. Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Verbraucher-schutzzentrale und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des Nachtrages zukommen. 

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 12. Mai 2016 hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG, Verbraucherschutzzentrale für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen.

Der 1. Nachtrag erfolgte am 8. Dezember 2016 durch den Beschluss der Regierung vom 4. Mai 2016, die Zuschüsse um ein weiteres Prozent zu erhöhen (im Total um 2,25% für das Jahr 2017).

Der 2. Nachtrag erfolgt nun aus nachstehendem Grund:

Eine Anpassung der Zuschussbeträge ist die Umsetzung der BVA-Reform ab 2018.

Für die Verbraucherschutzzentrale ergibt sich ein Kompensationsbetrag in Höhe von 36.941,00 EUR.

Übersicht über die ursprünglich vorgesehenen und die angepassten Zahlen:

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Anpassung:

BVA-Reform

2018

369.133,00 EUR

 

2018

406.074,00 EUR

2019

373.747,00 EUR

 

2019

411.150,00 EUR

Dieser Gesamtzuschuss umfasst für das jeweilige Jahr den Zuschuss, der zur Ausführung des Auftrags im Bereich des nachhaltigen Konsums genutzt werden muss (Summen bleiben unverändert):

Haushaltsjahr

 

 

2018

70.289,00 EUR

 

2019

71.168,00 EUR

 

Da lediglich die Beträge angepasst werden, muss das Parlament dem Nachtrag nicht zustimmen. Die Regierung stellt dem Parlament eine Kopie des Nachtrags zu.

3. Finanzielle Auswirkungen:              

Die Bezuschussung der VoG Verbraucherschutzzentrale erfolgt über OB 50 – Pr. 15 – Zuw. 33.01. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2018 gezahlt.

Der effektive Zuschuss für das Jahr 2019 ist unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 7. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:
 

5.1. Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105 sowie das Dekret vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, Artikel 12;
5.2. GFV vom 12. Mai 2016, abgeändert durch den Nachtrag vom 8. Dezember 2016, zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Verbraucherschutzzentrale für die Jahre 2016–2019;
5.3. Erlass der Regierung 28. September 2017, zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen, Artikel 3
(zur Abänderung von Artikel 7 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom 21. Dezember 2006 und vom 13. November 2014)