Sitzung vom 21. Dezember 2017

Abänderungsvorschläge zum Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Abänderungsvorschläge zum Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird damit beauftragt, den Dekretentwurf dem Parlament zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Im November 2017 hat die Regierung den Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen eingereicht. Mit dem vorliegenden Dokument genehmigt Regierung die Abänderungsvorschläge, die sich aus der parlamentarischen Ausschussberatung ergeben haben.

Die Abänderungsvorschläge beziehen sich auf:

zwei technische Anpassungen

die Anpassung der Vergleichssumme, die bei Verstößen gegen das Denkmalschutzdekret zu zahlen ist: Unerlaubte bauliche Veränderungen an Denkmälern sind aus Sicht des Denkmalschutzes gravierender als Veränderungen an Gebäuden im Schutzbereich. Daher wird abgeändert, dass bei demselben Verstoß im Fall eines Denkmals die Vergleichssumme doppelt so hoch ausfällt.

Auflagen zur öffentlichen Kennzeichnung von Arbeiten, die auf eine gerichtliche Anordnung zurückzuführen sind: Zur Vermeidung einer eventuellen Diskreditierung muss in der Bekanntmachung nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass die Arbeiten aufgrund eines Gerichtsurteils auferlegt worden sind.

Übergangsbestimmung und Inkrafttreten: Das Dekret kann nicht wie geplant zum 1. Januar 2018, sondern zum 1. April 2018 in Kraft treten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Entscheidung impliziert keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen