Sitzung vom 21. Dezember 2017

Erlass der Regierung zur vorläufigen Unterschutzstellung als Denkmal des Transformatorengebäudes Merolser Straße in Eupen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur vorläufigen Unterschutzstellung des Transformatorengebäudes, Merolser Straße in Eupen als Denkmal.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 3. Januar 2017 hat das Gemeindekollegium der Stadt Eupen einen Vorschlag auf Unterschutzstellung als Denkmal des Transformatorengebäudes Merolser Straße in Eupen eingereicht.

Nachdem ein Antrag vollständig vorliegt, entscheidet die Regierung innerhalb von zwölf Monaten über die Einleitung des Verfahrens zur vorläufigen Unterschutzstellung.

Die Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission überprüfte den Vorschlag zur Unterschutzstellung und gab am 16. Januar 2017 ein günstiges Gutachten ab.

Vorgeschlagen wird die Unterschutzstellung des Transformatorengebäudes mit der folgenden Begründung:

Durch neue Techniken zur Beförderung elektrischer Energie werden die althergebrachten Transformatorentürme unbrauchbar und nach und nach außer Betrieb genommen. So auch der Turm an der Merolser Straße. Letztendlich verfallen viele der Türme, werden abgerissen und verschwinden unwiederbringlich aus der Landschaft.

Da der Turm ein Zeitzeugnis einer vergangenen Epoche darstellt und wegen seiner exponierten Lage in der Landschaft eine gute Wahrnehmbarkeit für die Öffentlichkeit aufweist, besteht seitens des Gemeindekollegiums der Wunsch, dieses Gebäude langfristig für die kommenden Generationen zu erhalten. Das Gemeindekollegium erachtet es daher für erforderlich, diesen Transformatorenturm als Denkmal unter Schutz zu stellen.

Der Transformatorenturm befindet sich an der Merolser Straße in Eupen, etwa 120 Meter entfernt von der Aachener Straße. Die südliche Fassade ist die Eingangsseite und weist zur Merolser Straße hin. Die Tür bildet die einzige Öffnung in den Fassaden. An der Rückseite des Turms befindet sich eine neuere, noch betriebene, weißverputzte Elektrokabine mit schieferbedecktem Satteldach. Die angrenzenden Parzellen bestehen aus Wiesenland. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich zwei Wohngebäude mit verschiedenen Stallungen.

Es handelt sich um einen schmalen, fensterlosen Turm. Die Fassadenflächen bestehen aus verwittertem Putz, der Sockel, die Hausecken sowie der Fassadenabschluss bestehen aus Ziegelsteinen. Der Turm besitzt ein Pyramidendach aus Faserzementplatten mit Turmspitze. Im Inneren befinden sich Reste der technischen Installation. Baupläne liegen nicht vor. Jedoch ist im Staatsarchiv ein Lageplan zur Errichtung des Transformatorenturms, datiert auf das Jahr 1928, zu finden. Damals trug die Straße noch den Namen Raerenpfad. Im Staatsarchiv sind ebenfalls Baupläne von Transformatorentürmen mit einer ähnlichen Architektur zu finden, wie beispielsweise das Transformatorenhaus im Feldchen in Kettenis von 1936 oder auf der Obersten Heide von 1926. Diese Türme wurden jedoch mittlerweile entfernt oder durch moderne Anlagen ersetzt.

Die Stadt Eupen plant, den Turm zur Erhaltung und Betonung während der Abendstunden verschiedenfarbig anzustrahlen oder einen Infopunkt anzulegen, da sich der Turm an einer beliebten Radstrecke befindet. Es sollte ermöglicht werden, einen Blick ins Innere des Turmes auf die alten technischen Vorrichtungen zu werfen. Voraussetzung ist die grundlegende Säuberung des Turmes von innen und außen.

Der zuständige Dienst im Ministerium und die Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission teilen die Einschätzung der Stadt Eupen und plädieren für eine Unterschutzstellung. Der Transformatorenturm wurde im Zuge des technischen Fortschritts errichtet, um in den Vierteln eine stabile Stromversorgung zu erreichen. Dieser Turm ist insgesamt noch gut erhalten und eines der letzten Zeugnisse seiner Art auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Daher soll das Gebäude exemplarisch aus architektur-, regionalgeschichtlichen sowie technischen Gründen in seiner Gesamtheit erhalten werden.

Der Schutzbereich wird in der Regel festgelegt, um das geschützte Gut vor negativen Einwirkungen durch Bautätigkeit im Umfeld zu schützen. Dabei umfasst der Schutzbereich das unmittelbare Umfeld des geschützten Gutes, wesentliche Sichtachsen und andere Gebiete oder Merkmale, die eine wichtige praktische Rolle spielen, um das Gut und seinen Schutz zu unterstützten. Außerdem wird der Schutzbereich so angelegt, dass die spezifischen kulturlandschaftlichen Merkmale berücksichtigt werden.

Durch die Tatsache, dass es sich bei diesem Transformatorenturm um eine technische Infrastruktur innerhalb eines Wohngebiets handelt, liegt ein Sonderfall vor:

Das Transformatorengebäude wird in erster Linie aufgrund seiner technischer Merkmale als eines der letzten Exemplare dieser Art unter Denkmalschutz gestellt.

Derartige Infrastrukturen müssen primär den technischen Funktionalitäten Genüge tun, so dass bereits zum Zeitpunkt der Errichtung nur bedingt eine harmonische visuelle Einfügung in das unmittelbare Umfeld erfolgt ist.

Zudem haben eventuelle Bautätigkeiten gemessen an der aktuellen Situation nur eine sehr begrenzte Auswirkung auf das technische Denkmal.

Daher empfiehlt es sich im vorliegenden Fall, keinen erweiterten Schutzbereich auszuweisen, sondern diesen auf die Grundfläche des Transformatorengebäudes zu begrenzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Günstiges Gutachten der Denkmalschutzkommission vom 4. April 2016.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen