Sitzung vom 21. Dezember 2017

Addendum 1 zum Vertrag vom 1. September 2016, der die Modalitäten und die Zuschussbedingungen regelt, unter denen Seniorenbeauftragte, im Rahmen des Zukunftsprojektes „Selbstbestimmtes Altern“ des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) ihre Aufgaben wahrnehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Dienststelle für selbstbestimmtes Leben für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. August 2018.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 1. September 2016 wurde ein Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft , Eudomos-Ihr häuslicher Begleitdienst und der Dienststelle für Personen mit Behinderung unterzeichnet. Dieser regelt die Modalitäten und die Bezuschussungsbedingungen, unter denen Seniorenbeauftragte, die zunächst durch Eudomos -IHB eingestellt wurden und ab 1. Januar 2017 durch die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben beschäftigt werden, im Rahmen des Zukunftsprojektes „Selbstbestimmtes Altern“ des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) ihre Aufgaben wahrnehmen. Der Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2018.

Bei der Umsetzung des Vertrages, unter anderem bedingt durch die Übernahme der VoG Eudomos-ihr häuslicher Begleitdienst durch die DSL , hat es Verzögerungen gegeben. Zudem wurde festgestellt , dass einige Aktionspunkte inhaltlicher Nachbearbeitung bedurften. Deshalb wurde eine Vertragsabänderung erforderlich.

Konkret wurde die Anzahl Arbeitsschritte verringert und neue Daten zur Erfüllung der jeweiligen Arbeitsschritte wurden definiert. Außerdem wurden mehrere Arbeitsschritte umformuliert.

Des Weiteren wurden zwei der qualitativen und quantitativen Vorgaben gestrichen. Hier wurden ebenfalls neue Daten zur Erfüllung festgelegt. 

Der Anhang 1 wurde an die abgeänderten Arbeitsschritte angepasst.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Abänderungen verursachen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 14. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Vertrag vom 1. September 2016, der die Modalitäten und die Zuschussbedingungen regelt, unter denen Seniorenbeauftragte, die durch Eudomos-IHB eingestellt wurden, im Rahmen des Zukunftsprojektes „Selbstbestimmtes Altern“ des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) ihre Aufgaben wahrnehmen.

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe - Artikel 16