Sitzung vom 11. Januar 2018

Dritte Haushaltsanpassung des BRF 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 93 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die dritte Haushaltsanpassung des BRF für das Haushaltsjahr 2017.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament die Dokumente zur Information zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der BRF nimmt eine dritte Haushaltsanpassung 2017 vor und reduziert sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben um 46.000 Euro. Ein Detail ist den Übersichtslisten im Anhang zu entnehmen.

Das im Rahmen der zweiten Haushaltsanpassung 2017 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von -210.000 Euro bleibt durch die dritte Haushaltsanpassung unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Die durch die Verfahrensanweisung 4.9 zur Genehmigung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft definierten Stellungnahmen des Fachbereichs, des Regierungkommissars sowie des Delegierten des Finanzministers wurden eingeholt. Diese befinden sich ebenfalls in der Anlage.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.