Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Regierung und dem Belgischen Roten Kreuz bezüglich des „Referenzzentrums im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ für die Jahre 2018-2019 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an das Belgische Rote Kreuz bezüglich des „Referenzzentrums im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit dem Belgischen Roten Kreuz bezüglich des „Referenzzentrums im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ für die Jahre 2018-2019.

Die Regierung gewährt dem Belgischen Roten Kreuz einen Zuschuss in Höhe von 317.240,00 EUR bezüglich des „Referenzzentrums im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ für das Jahr 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat für die Jahre 2011 bis 2014 mit einer Kofinanzierung des europäischen Flüchtlingsfonds (kurz FER) das Projekt „Asyl in der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Eine verstärkte Koordination für eine bessere Integration“ unterstützt.

Da die FER-Förderung Ende 2014 eingestellt wurde, hat die DG daraufhin im Jahr 2015 einen Vertrag zur Durchführung des Projektes „Info-Integration - Beratungsstelle für Integration und Migration“ mit dem Belgischen Roten Kreuz abgeschlossen. Von nun an lag der Schwerpunkt auf Integration, die auch den neuen Namen erklärt. Auch für das Jahr 2016 wurden die bislang durchgeführten Aufgaben wieder in einem Vertrag festgehalten.

Seit 2017 ist Info-Integration nicht mehr nur noch Beratungsstelle, sondern hat die Rolle des Referenzzentrums für Integration von Menschen mit Migrationshintergrund übernommen. Neben der bisherigen Aufgabe, der Beratung von Personen mit Migrationshintergrund und Organisationen, die mit diesem Publikum arbeiten, wurde der Aufgabenbereich erweitert um die Begleitung des interkulturellen Dialogs, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, sowie die Begleitung der Migranten im Rahmen des Integrationsparcours. Info-Integration ist der Knotenpunkt, der die Neuankömmlinge während des gesamten Prozesses orientiert und begleitet.

Die vertraglichen Dienstleistungen in Bezug auf die allgemeine Bevölkerung wurden präzisiert und tragen Rechnung mit der Umsetzung des REK II Zukunftsprojektes „Miteinander Stark“.

Mit dem Inkrafttreten des Dekretes über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt hat Info Integration zwei Jahre Zeit nach dem Inkrafttreten des Dekrets (1. Januar 2018), um sich denen im Dekret festgelegten Anerkennungsbedingungen anzupassen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Belgische Rote Kreuz erhält zur Durchführung der Dienstleistung für das Jahr 2018 einen Betrag in Höhe von 317.240,00 EUR.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geht dieser Betrag zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

 Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 § 2 und Artikel 104;

Vertrag 2018-2019 zwischen der Regierung und dem Belgischen Roten Kreuz zum Referenzzentrum im Bereich Integration von Menschen mit Migrationshintergrund;

Erlass der Regierung zwecks Gewährung eines Zuschusses an das Belgische Rote Kreuz für das Jahr 2018.