Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Konsortium VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG für das Jahr 2018 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an das Konsortium VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG zur Durchführung eines Integrationskurs für Migranten für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Konsortium VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG für das Jahr 2018.

Die Regierung gewährt dem Konsortium VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 EUR zur Durchführung eines Integrationskurs für Migranten für das Jahr 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Mit dem Beschluss der Regierung vom 2. Februar 2017 zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Integrationskurs für Migranten“ wurde der Zuschlag für die Organisation und die Durchführung des Integrationskurs für Migranten an das Konsortium  VHS VoG, Frauenliga VoG und KAP VoG in einem ersten Vertrag für das Jahr 2017 erteilt.

Der Auftrag kann gemäß Lastenheft zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden. Diese Jahreskonvention betrifft die erste Verlängerung des Auftrags. Wenn keine Partei den Vertrag kündigt, wird er stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert (2019).

Allgemeine Zielsetzung des Projektes ist es, das Verständnis der Migranten über die Werte der Aufnahmegesellschaft, ihrer Rechte und Pflichten zu fördern sowie den Migranten eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Eigenständigkeit zu ermöglichen.

Das Konsortium übernimmt solidarisch die Verantwortung für die Organisation und Durchführung des Integrationskurs für Migranten unter denen im vorliegenden Vertrag festgelegten Bedingungen. Die allgemeine Koordination obliegt der KAP VoG, Gülcherstraße 6 in 4700 Eupen.

Im Vertrag 2018 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Konsortium VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG ist die Höhe des Zuschusses und die Aufgaben und die Dienstleistungen an die Vertragspartner aufgeführt und festgelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen

Für das Jahr 2018 erhält die KAP VoG einen Zuschuss von 50.000,00 EUR im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01.

Die Auszahlung des Jahreszuschusses erfolgt zu 100 % in Form von zwölf monatlichen Vorschüssen auf das Konto der Kulturellen Aktion und Präsenz, KAP VoG.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen

5.1.    Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der  Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, §2 und Artikel 104;

5.2.    Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG für die Jahre 2018-2019;

5.3.      Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an das Konsortium VHS VoG - Frauenliga VoG - KAP VoG zur Durchführung eines Integrationskurs für Migranten für das Jahr 2018