Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs-und Therapiezentrum für das Jahr 2018 sowie Jahreszuschuss 2018 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs-und Therapiezentrum für den Zeitraum vom 01. Januar 2018  bis 31. Dezember 2018.

Die Regierung gewährt der VoG Beratungs- und Therapiezentrum eine Subvention für die Ausführung der im Vertrag festgehaltenen Aufgaben in Höhe von 1.744.000,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Der für Familie, Gesundheit und Soziales zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum entsteht zum 1. Januar 2018  aus einer Fusion der Dienste der VoG SPZ und der VoG KITZ.

Bisher hat die VoG KITZ eine Konvention mit dem LIKIV abgeschlossen im Rahmen der Rehabilitationskonventionen.

Diese Konvention wurde zum 31. Dezember 2017 aufgekündigt, um eine Fusion der Dienste zu ermöglichen.

Die Schätzung des Zuschusses 2017 für die VoG KITZ betrug 767.000,00 EUR (die definitiven Zahlen liegen erst Mitte 2018 vor, da es sich um einen Zuschuss an den FÖD handelt mit zeitversetzter Abrechnung über die Krankenkassen).

Die VoG SPZ hat bisher einen Jahresvertrag mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeschlossen. Dieser diente als Basis für den neuen Vertrag.

Der Zuschuss der VoG SPZ 2017 betrug 929.319,69 EUR.

Wenn man beide Zuschüsse 2017 addiert kommt man auf eine Summe von 1.696.319,69 EUR.

Es wurde mit beiden Diensten zusammen ein Vertrag erarbeitet, der die Angebote beider Dienste mitaufgreift und es ermöglicht, einerseits die bisherigen Dienstleistungen zu sichern, und andererseits das bestehende Angebot zu erweitern und die Beratungen und Therapie zu regularisieren. So können unter anderem in Zukunft  Elternberatungen in die Therapie integriert werden oder aber auch Hausbesuche möglich sein.

Der Vertrag regelt die im Rahmen des Königlichen Erlasses vom 20. März 1975 zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum bietet eine allgemeine multidisziplinäre Therapie und eine erweiterte multidisziplinäre Therapie an.

Neben der Fusion wurde 2017 ein Konzept vom SPZ, dem KITZ und der Frühhilfe erarbeitet: „Integriertes Betreuungsmodell zur Entwicklungsförderung, Beratung und Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen 0 bis 21 Jahre, sowie für die Begleitung von Eltern und Familien“. Dieses integrierte Modell unterstützt die Netzwerkarbeit und zielt darauf ab, eine integrierte Versorgung für Kinder und Jugendliche aufzubauen, die auch im Vertrag berücksichtigt wurde.

Zudem wurden in den Vertrag 2018 die NKS-Zuschüsse (12.286,30 EUR) im Rahmen des Rahmenabkommens 2016-2019 integriert sowie ein Ausgleichszuschuss (35.266,00 EUR), der durch die BVA-Reform im Bereich Beschäftigung entstanden ist.

1.696.319,69 EUR (Zuschuss SPZ 2017 und Kitz 2017) + 21.204,00 EUR (=1.25% Steigerung)+ 12.286,30 EUR (NKS) + 35.266,00 (BVA) = 1.765.075,99 EUR als möglicher Zuschuss 2018.

Der Zuschuss 2018 wurde auf der Basis einer Haushaltsplanung (siehe Anhang) der VoG Beratungs- und Therapiezentrum berechnet,. Da durch die Fusion die Funktionskosten gesenkt werden können, beläuft sich der Zuschuss 2018 auf 1.744.000,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                   2018

Finanzstelle:                      50.16

Finanzposition:                 33.20

Zuschuss:                          1.744.000,00 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 20. März 1975 über die Zulassung und Bezuschussung der Dienste für geistige Gesundheit, so wie er abgeändert wurde;

Dekret vom 29. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, so wie es abgeändert wurde;