Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung für das Jahr 2018 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2018 an die VoG KPVDB

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung, KPVDB für den Zeitraum vom
1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Die Regierung gewährt der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung, KPVDB einen Zuschuss in Höhe von 277.172,42 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung ist der Berufsverband für Krankenpflegerinnen. Die finanzielle Zuwendung der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt insbesondere die Angebote zur ständigen Weiterbildung von Krankenpflegern und Pflegepersonal sowie Zusatzausbildungen, die Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer oder Kinderbetreuer (AFP-K).

Die Subvention in Höhe von 277.172,42 EUR an die VoG KPVDB setzt sich wie folgt zusammen

einen Zuschuss in Höhe von 148.229,21 EUR für die Durchführung der Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer und Kinderbetreuer

einen Zuschuss in Höhe von 27.016,95 EUR für 150 Stunden der Ausbildung für Führungskräfte in Alten- und Pflegewohnheimen an Stelle der üblichen Zusatzausbildung, die nicht nur Pflegedienstleitern, sondern allen verschiedenen Berufsbezeichnungen im Setting Alten- und Pflegewohnheime offen steht.

einen Zuschuss in Höhe von 99.287,89 EUR für die Durchführung der weiteren beschriebenen Aufgaben in Punkt II;

eine Summe in Höhe von 88,37 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor.

einen Ausgleich in Höhe von 2.550,00 EUR für den Verlust, der durch die BVA-Reform 2017, aufgrund der Umwandlung der BVA-Stellen in klassische Arbeitsverträge bzw. bei den im BVA-System bleibenden Stellen nach Wegfall der LSS-Erleichterungen und der Einführung des neuen BVA-Übergangszuschusses ab 2018, entsteht.

In 2018 wird die Ausbildung für Führungskräfte in Alten- und Pflegewohnheimen an Stelle der üblichen Zusatzausbildung durchgeführt. Sie wird nicht nur Pflegedienstleitern sondern allen verschiedenen Berufsbezeichnungen im Setting Alten- und Pflegewohnheime offen stehen. Der Antrag wurde am 31. Mai 2017 eingereicht und am 26. September 2017 von der Regierung genehmigt.

Der Zuschuss für die jährliche Zusatzausbildung in Höhe von 27.016,95 EUR wird für die Planung, Organisation und Ausführung der zusätzlichen 150 Weiterbildungsstunden gewährt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                  2018

Finanzstelle:                     50.16

Finanzposition:                33.02

Zuschuss:                         277.172,42

Im Rahmen des Haushaltes 2018 wird für die VoG KPVDB auf dem Haushaltsartikel OB 50, Programm 16, Zuweisung 33.02 ein Zuschuss in Höhe von 277.172,42 EUR vorgesehen.

Eventuelle weitere Personalkosten in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor werden zusätzlich bezuschusst.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom  21. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018;