Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2018 sowie Regierungserlass zur Gewährung des Zuschusses für das Jahr 2018 an die VoG ASL

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 214.227,65 EUR für das Jahr 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung ist aktiv im Bereich der Aufklärung, der Prävention und der Beratung bei Suchtgefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden. Die von der ASL abgedeckten Suchtthematiken sind Tabak, Alkohol, Drogen, Internet/ neue Medien und Medikamente. Die ASL betreutet Nutznießer aller Altersklassen und wirkt auch in den verschiedenen Settings mit.

Auf Grundlage des Konzeptes zur Gesundheitsförderung konzentriert sie sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in den Jahren 2018 und 2019 auf folgende Schwerpunktaktivitäten, die 65 Prozent des Jahresaktionsplans ausmachen:

Querschnittsthema „Gesundheitskompetenz“:

Kompetenzentwicklung im Bereich Sucht fördern, damit der Bürger im Alltagsleben für seine Gesundheit sorgen kann und in der Lage ist gesunde und mündige Entscheidungen zu treffen.

Thema „Suchtprävention“:

Das Verringern übermäßigen Alkoholkonsums in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und das Reduzieren von Binge-Drinking insbesondere bei Jugendlichen.

Im Gegensatz zu den Schwerpunktaktivitäten ist die Wahrnehmung der VoG ASL zu den Bedürfnissen und Anfragen der Bevölkerung von Bedeutung. Diese können sich kurzfristig beispielsweise aus Datenerhebungen oder weiteren Erkenntnissen ergeben oder verändern. Diese Themenfelder machen 35 Prozent des Aufgabenbereiches aus und dürfen von der VoG ASL individuell festgelegt werden. Diese werden dem zuständigen Fachbereich des Ministeriums im Rahmen des Jahresaktionsplans 2018 mitgeteilt.

Sie führt die Aufgaben der Schwerpunktaktivitäten und Themenfelder anhand folgender Maßnahmen durch:

Information, Beratung und Betreuung;

Coaching der Zielgruppen im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen und

Erwachsenen zu den Themen Suchterkennung und adäquates Handeln

Anbieten von Instrumenten (Materialvorstellung, Projektmodelle,....) in den

verschiedensten Suchtbereichen;

Multiplikatoren- und Peerausbildung und deren fachliche Betreuung;

Bildung bzw. Ausbau von Netzwerken und Selbsthilfegruppen;

Veröffentlichung von Presseartikel, öffentlichen Vorträgen und ständig aktualisierten Internetseiten;

Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Gremien, Beiräten auf DG – euregionaler und föderaler Ebene im Bereich der Suchtgefahren

Zuschussberechnung:

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die VoG ASL einen Zuschuss in Höhe von 214.227,65 EUR.

Der Zuschuss für das Jahr 2018 setzt sich wie folgt zusammen. Ein Betrag in Höhe von 211.582,86 EUR entspricht dem gezahlten Zuschuss von 2017 mit einer Steigerung um 1,25% entsprechend den Vorgaben der Regierung. Dieser wird zur Berücksichtigung des Konzeptes für Gesundheitsförderung folgendermaßen aufgeteilt:

Ein Betrag in Höhe von 138.744,76 EUR für die Schwerpunktaktivitäten „Gesundheitskompetenz“ und „Suchtprävention“, die im Rahmen des Konzeptes zur Gesundheitsförderung für das Jahr 2018 und 2019 festgelegt sind;

Ein Betrag in Höhe von 74.708,72 EUR für die Themenfelder, die von der Organisation innerhalb des Konzeptes zur Gesundheitsförderung auf Basis von Bedürfnissen und Anfragen der Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbst definiert werden können;

Ein Betrag in Höhe von 774,17 EUR für die Anpassung der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht-kommerziellen Sektor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                  2018

Finanzstelle:                     50.16

Finanzposition:                33.01

Zuschuss:                          214.227,65 EUR

Im Rahmen des Haushaltes 2018 wird für die VoG ASL auf dem Haushaltsartikel OB 50, Programm 16, Zuweisung 33.01 ein Zuschuss in Höhe von 214.227,65 EUR vorgesehen.

Eventuelle weitere Personalkosten in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor werden zusätzlich bezuschusst.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom  21. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2018.