Sitzung vom 11. Januar 2018

Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen zur strukturellen Förderung umgewandelter BVA-Stellen im Bereich der Solidarwirtschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen zur strukturellen Förderung umgewandelter BVA-Stellen im Bereich der Solidarwirtschaft.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Erlass vom 28. September 2017 wurde der erste Teil der anstehenden Zielgruppenreform umgesetzt. Unter anderem hat die Regierung die Umwandlung von BVA-Arbeitsverträgen in klassische Arbeitsverträge für die BVA-Kräfte beschlossen, die aktuell in den Zuschusskategorien A und C bezuschusst werden oder B, insofern der Arbeitnehmer ein höheren Schulabschluss als den der Oberstufe des Sekundarunterrichts vorweist. Hierfür haben die Ressortfachbereiche die entsprechenden finanziellen Mittel aus dem Fachbereich Beschäftigung erhalten.

Mit vorliegendem Erlass werden die Mittel festgelegt, um die umgewandelten BVA-Stellen im Bereich der Solidarwirtschaft strukturell zu fördern. Folgende Arbeitgeber werden für 2018 Zuschüsse im Rahmen dieser Zuweisung erhalten:

Christliche Arbeiterjugend (inkl. Personal der ProAktiv VoG);

Alternative DLS;

Alternative;

RCYCL.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Zuschüssen zur strukturellen Förderung umgewandelter BVA-Stellen im Bereich der Solidarwirtschaft für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt 302.000,- € zur Verfügung.

Diese Mittel werden aus den im Organisationsbereich 50, Programm 20, Zuweisung 33.01, des Haushaltes 2018 der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Mitteln aufgebracht.

4. Gutachten:

Im Rahmen der Genehmigung der Abkommen zur Beschäftigung von Begleit- und Ausbildungspersonal im Bereich der Sozialwirtschaft hat der Finanzinspektor zu dieser Akte am 28. November 2017 sein günstiges Gutachten abgegeben. Dieses Gutachten wird als Anlage beigefügt.

5. Rechtsgrundlage:

Aufgrund des Dekretes vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018;

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, Artikel 7 §4 Absatz 2, eingefügt durch den Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2017.