Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG DABEI für die Jahre 2018-2019 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG DABEI für 2018

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der VoG DABEI für die Jahre 2018-2019.

Die Regierung gewährt der VoG DABEI einen Zuschuss in Höhe von 169.940,00 EUR für  2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG Dabei ist ein Leistungsträger im Bereich der sozialen und beruflichen Integration und in der Bekämpfung von Armut. Sie richtet ihr Angebot vorwiegend an Menschen mit multiplen Vermittlungsschwierigkeiten. Dies geschieht im Alltag durch eine soziale Begleitung und die Beschäftigung in einem arbeitsmarktnahen Umfeld.  Hier wird das Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ vermittelt.

Zur Ausführung ihrer Aufgaben stellt die VoG Dabei Angebote im Bereich der sozialen Integration und der Integration durch Arbeit zur Verfügung.  Darüber hinaus ist die Einrichtung als Eingliederungsbetrieb und Integrationsmaßnahme anerkannt und stellt innerhalb ihrer Tätigkeitsfelder nach Möglichkeit Ausbildungs- und Praktikastellen, sowie  ehrenamtliche Arbeitsplätze bereit. 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die VoG DABEI erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Durchführung ihrer Aufgaben für das Jahr 2018 eine Subvention in Höhe von 169.940,00 EUR.

Die Summe für 2018 setzt sich zusammen aus:

81.105,30 EUR (Zuschuss Subvention 2017 + 1,25% Indexierung)

88.833,00 EUR(Zuschuss BVA Reform 2018).

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2017 liegt vor.

5.   Rechtsgrundlagen:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, §2 und Artikel 104, §1;
 Erlass vom  28. September 2017, zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen, Artikel 3, zur Abänderung von Artikel 7 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom 21. Dezember 2006 und vom 13. November 2014;

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG DABEI für die Jahre 2018-2019;

5.4.    Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG DABEI für das Jahr 2018.