Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Animationszentrum Ephata, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen zur Organisation des Animationszentrums Ephata als sozialer Treffpunkt für das Jahr 2018 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Animationszentrum Ephata, Bergkapellstraße 46 in Eupen als sozialer Treffpunkt für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der VoG Animationszentrum Ephata, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen zur Organisation des Animationszentrums Ephata als sozialer Treffpunkt.

Die  Regierung gewährt der VoG Animationszentrum Ephata einen Zuschuss in Höhe von 73.595,00 EUR als sozialer Treffpunkt für das Jahr 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG AZ Ephata ist auf Grundlage des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten per Beschluss des Ministers vom 2. September 2015 vorläufig als sozialer Treffpunkt anerkannt.

Bei Nichterfüllung der Auflagen, die zu einer definitiven Anerkennung führen können, kann der Vertrag, wie in Kapitel XI des Vertrages aufgeführt, von Rechtswegen ausgesetzt werden. Vorliegender Vertrag endet von Rechtswegen, wenn die vorläufige oder definitive Anerkennung entzogen wird.

Die VoG AZ Ephata ist eine Vereinigung, die durch Gemeinwesenarbeit und soziale Gruppenarbeit den sozialen Zusammenhalt der Menschen stärkt, die innerhalb ihres Wirkungsbereichs leben. Der soziale Zusammenhalt ist ein durch Bindung, Solidarität und Beteiligung an Netzwerken entstehendes Zugehörigkeitsgefühl zu einem sozialen Umfeld.

Der Wirkungsbereich des sozialen Treffpunktes ist auf Ebene der Stadt Eupen festgelegt.

Im Vertrag zwischen der Regierung, der VoG Animationszentrum Ephata, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen ist der Auftrag an die VoG Animationszentrum Ephata als sozialer Treffpunkt festgelegt.

Durch Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich die Stadt Eupen zur Übernahme von 12,5 % der Personalkosten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die VoG Animationszentrum Ephata erhält einen Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 73.595,00 EUR für das Jahr 2018. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 87,5 % der Personalkosten des Koordinators (61.595,00 EUR) und den Funktionskosten (12.000,00 EUR).

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2017 liegt vor.

5.   Rechtsgrundlagen

Dekret vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten, Kapitel 3, Art. 11;Erlass der Regierung vom 21. Mai 2015 zur Ausführung des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten;

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Animationszentrum Ephata, der Stadt Eupen und dem ÖSHZ Eupen für das Jahr 2018.