Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Frauenliga, der Gemeinde Kelmis und dem ÖSHZ Kelmis zur Organisation des sozialen Treffpunktes, Haus der Familie in Kelmis für das Jahr 2018 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Frauenliga, Neustraße 59b in 4700 Eupen für den sozialen Treffpunkt Haus der Familie in Kelmis für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der VoG Frauenliga, der Gemeinde Kelmis und dem ÖSHZ Kelmis zur Organisation des Sozialen Treffpunktes Haus der Familie in Kelmis für das Jahr 2018.

Die  Regierung gewährt der VoG Frauenliga einen Zuschuss in Höhe von 62.371,00 EUR für den sozialen Treffpunkt Haus der Familie in Kelmis für 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG Frauenliga ist auf Grundlage des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten per Beschluss des Ministers vom 1. Juni 2016 als sozialer Treffpunkt ‚Haus der Familie, Kelmis‘ auf unbestimmte Dauer anerkannt.

Das Haus der Familie stärkt und fördert durch Gemeinwesenarbeit und soziale Gruppen-arbeit den sozialen Zusammenhalt der Menschen, die innerhalb ihres Wirkungsbereichs leben. Der soziale Zusammenhalt ist ein durch Bindung, Solidarität und Beteiligung an Netzwerken entstehendes Zugehörigkeitsgefühl zu einem sozialen Umfeld.

Der Wirkungsbereich des sozialen Treffpunktes ist auf Ebene der Gemeinde Kelmis festgelegt.

Im Vertrag zwischen der Regierung, der VoG Frauenliga, der Gemeinde Kelmis und dem ÖSHZ Kelmis ist der Auftrag an die VoG Frauenliga als sozialer Treffpunkt festgelegt.

Durch Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich die Gemeinde Kelmis zur Übernahme von 12,5 % der Personalkosten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die VoG Frauenliga erhält einen Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 62.371,00 EUR für 2018. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Personalkosten (87,5 %) der beiden Koordinatorinnen (50.371, 00 EUR) und den Funktionskosten (12.000,00 EUR).

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen

Dekret vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten, Kapitel 3, Art. 11;Erlass der Regierung vom 21. Mai 2015 zur Ausführung des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Frauenliga, der Gemeinde Kelmis und dem ÖSHZ Kelmis für das Jahr 2018.