Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Telefonhilfe VoG für das Jahr 2018 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Telefonhilfe VoG, Postfach 34 in 4780 St. Vith für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag 2018 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Telefonhilfe VoG.

Die Regierung gewährt der Telefonhilfe VoG für das Jahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 92.983,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister zuständig für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Telefonhilfe hat ihren Dienst am 1. März 1989 aufgenommen. Seitdem wird sie von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt die Telefonhilfe VoG mit der Organisation und dem Angebot eines anonymen Telefonhilfsdienstes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Mitarbeiter der Telefonhilfe stehen jedem hilfesuchenden Menschen, gleich welcher Konfession oder Lebensauffassung, 24 Stunden am Telefon zur Verfügung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Telefonhilfe VoG erhält einen Zuschuss in Höhe von 92.983,00 EUR für das Jahr 2018. Diese Summe entspricht dem Zuschuss des Jahres 2017 (90.185,00 EUR + 1.650,00 EUR NKS-Abkommen), erhöht um 1,25%.

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018, OB 50, PR 15, ZW 33.01.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104 §1.

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009.

Rahmenabkommen 2016-2019 vom 15. September 2016 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen