Sitzung vom 11. Januar 2018

Vertrag zwischen der Regierung und der VoG Wohnraum für Alle bezüglich der BVA-Umwandlung für die Jahre 2018-2020 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle bezüglich der BVA-Umwandlung für die Jahre 2018-2020

1.Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der VoG Wohnraum für Alle bezüglich der BVA-Umwandlung für die Jahre 2018-2020.

Die Regierung gewährt der VoG Wohnraum für Alle einen Zuschuss in Höhe von 69.166,00 EUR bezüglich der BVA-Umwandlung für das Jahr 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2.Erläuterungen:

Durch das Programmdekret vom 20. Februar 2017 wurde die Zielgruppenermäßigung für bezuschusste Vertragsarbeitnehmer mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2018 aufgehoben.

Bei Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht werden alle BVA-Stellen der Zuschusskategorie A, C und B, insofern es sich um Arbeitnehmer handelt, die einen höheren Abschluss als den der Oberstufe des Sekundarunterrichts haben, zum 1. Januar 2018 in klassische Arbeitsverträge umgewandelt. Bei der VoG Wohnraum für Alle sind  davon 5 Personen (3,2 VZÄ) betroffen, deren BVA-Vertrag in einen klassischen Arbeitsvertrag umgewandelt werden.

Die entsprechenden Finanzen aus dem Beschäftigungshaushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden im Haushalt 2018, OB 50 Pr. 15 Zw 33.03 übertragen.

Die VoG Wohnraum für Alle bietet dem Nutznießer eine individuelle und kollektive soziale Begleitung an, die diesem ermöglichen soll, seine Rechte und Pflichten als Mieter ernsthaft wahrzunehmen und sich insbesondere an seinem Wohnstandort und generell in der Gesellschaft zu integrieren.

Es handelt sich um wohnungsgebundene Aufgaben, die nicht von den ÖSHZ wahrgenommen werden, unter anderem:

Integration im nahen Umfeld;Kohäsion mit der Nachbarschaft;

Organisation von Veranstaltungen, Netzwerkbetreibung, Vermittlung zwischen Mieter und anderen Personen oder Behörden;

Begleitung und Aktivitäten im Rahmen einer Mietergemeinschaft.

Nicht-wohnungsgebundene Sachverhalte vermittelt der Sozialarbeiter an den jeweiligen zuständigen Dienst.

Die VoG Wohnraum für Alle garantiert zur Erfüllung ihres Auftrages folgenden minimalen Personalkader:

1 Vollzeitäquivalentstelle für die Geschäftsführung;

2 Vollzeitäquivalentstellen für die soziale Begleitung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die VoG Wohnraum für Alle erhält als Unterstützung zu den Personalkosten für das Jahr 2018 einen Betrag in Höhe von 69.166,00 EUR.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geht dieser Betrag zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.03.

4.Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. Dezember 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 57 und Artikel 104, Absatz 3 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

 Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018;

Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

 Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, Artikel 7 §4 Absatz 2, eingefügt durch den Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2017.