Sitzung vom 17. Januar 2018

Anpassung des Kassenvertrages vom 30. April 2015 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und der Belfius Bank AG

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Anpassung des Kassenvertrages vom 30. April 2015 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und der Belfius Bank AG.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses und der Unterzeichnung der Vertragsänderung beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 11. Dezember 2014 hat die Regierung den Dienstleistungsauftrag „Bezeichnung einer Hausbank für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens mittels Unterzeichnung eines Kassenvertrages“ auf Grundlage des Lastenheftes FbFIN.BW/14.236 und des am 1. Dezember 2014 eingereichten Angebotes an die Belfius Bank AG vergeben. Das entsprechende Vertragswerk ist am 30. April 2015 für die Laufzeit 01.01.2015 bis 31.12.2018 unterzeichnet worden.

Der Kassenvertrag setzt sich aus zwei Gegenständen zusammen:

Die Zurverfügungstellung einer permanenten Kreditlinie in Höhe von 250 Millionen Euro ohne Reservierungskommission;

Die Gewährleistung aller Bankendienstleistungen für das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die angeschlossenen Dienste mit getrennter Geschäftsführung, insbesondere:

die Führung und Verwaltung der Finanzkonten in unbegrenzter Zahl;

die Zurverfügungstellung einer täglichen Gesamtsituation, sowie monatlichen Kassensituationen;

die Operationen in Bezug auf das Einkassieren von Einnahmen und das Auszahlung der Ausgaben;

die Verwaltung der Tresorerie, einschließlich der Platzierung kurzfristiger Überschüsse;

die tägliche und automatisierte Übermittlung über eine gesicherte Datenverbindung der Kontoauszüge im PDF und im CODA, XML oder SWIFT Format;

die Zurverfügungstellung einer elektronischen Plattform zur Verrichtung und Verwaltung aller Banktransaktionen;

die Zurverfügungstellung von Zahlungsmitteln (Prepaid Kreditkarten, Debitkarten, Prepaid SSB Karten);

die Zurverfügungstellung von Überweisungsträgern;

die Zurverfügungstellung von qualifizierten Fachpersonal zur Beratung und der Ausführung der täglichen Verrichtungen;

die Kontaktmöglichkeit über ein Helpdesk von 8 bis 18 Uhr;

die Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen in den Themenbereichen Finanzen und neue Technologien.

Der laufende Kassenvertrag sieht vor, dass die Belfius Bank AG die Kreditlinie zu einem gemittelten Zinssatz von 12 Basispunkten (Marge auf den Euribor 1 Woche) und sämtliche Dienstleistungen kostenlos zu Verfügung stellt.

Mittels vorliegender Vertragsanpassung soll das Ende der Laufzeit des Vertrages vom 31.12.2018 auf den 31.12.2022 verschoben werden.

Das Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge bestimmt in Artikel 28, §1, 6., dass Kreditlinien im Gegensatz zur bis dato gültigen Gesetzgebung nicht mehr durch das öffentliche Vergaberecht geregelt sind. Aufgrund der Kostenlosigkeit sämtlicher anderer Dienstleistungen können diese zumindest finanziell als nebensächlich betrachtet werden.

Die geplante Vertragsverlängerung begründet sich zudem durch:

die aktuelle Zufriedenheit der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen der Belfius Bank AG;

die Risiken und die operative Komplexität, die ein Wechsel des Kassierers implizieren würde;

die Abwesenheit einer Reservierungskommission;

die aktuelle Kostenlosigkeit nicht nur der Dienstleistungen, sondern auch der Nutzung der Kreditlinie.

Es besteht ein wirtschaftliches Interesse der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den Vertrag über die ursprünglich vorgesehene Laufzeit hinaus zu gleichen Bedingungen fortzusetzen, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Möglichkeit, den Vertrag unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu beenden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

17. Juni 2016 - Gesetz über öffentliche Aufträge

17. Juni 2013 - Gesetz über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen