Sitzung vom 17. Januar 2018

Kirchenfabrik St. Martin Hergenrath – Pfarrkirche Hergenrath : dringende Sanierungsarbeiten an Kirchturm und Dachstuhl – Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Sanierungsarbeiten an Kirchturm und Dachstuhl der Pfarrkirche Hergenrath an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Dem Kirchenfabrikrat liegt ein Gutachten, bezüglich der Sicherheit des Gebälk des Kirchturms und des Dachstuhls der Pfarrkirche Hergenrath, des Unternehmens Bug Busters vom 10. September 2017 vor.

Demzufolge wurden unverzüglich diverse Arbeiten in Auftrag gegeben.

Das Gebälk des Turmgewölbes war durch einen Holzwurmbefall so stark beschädigt, dass einer Einsturzgefahr dringend vorgebeugt werden musste.

Die Sanierung des Gebälks des Dachgewölbes wurde aus Effizienzgründen ebenfalls empfohlen und auch ausgeführt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Sanierungsarbeiten an Kirchturm und Dachstuhl der Pfarrkirche in Hergenrath belaufen sich auf 11.906,40 €, dies sind 60% der effektiven Projektkosten in Höhe von 19.844,00 €.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung