Sitzung vom 17. Januar 2018

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrages zukommen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund der wirtschaftlichen und fachlichen Evaluation der privaten Jugendhilfeeinrichtungen, die im Rahmen des Dekretes vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen anerkannt und tätig sind, hat das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mit der Durchführung der fachlichen Evaluation beauftragt.

Das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat am 10. Juni 2015 eine fachliche Evaluation der Einrichtung VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) durchgeführt.

Das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland empfahl im Bericht vom 16. Dezember 2015 eine personenunabhängigere Aufstellung der Einrichtung.

Die Einrichtung war eng an die Leiterin der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) und das hohe Engagement der Beteiligten gebunden. Durch die geringe Anzahl des Personals konnten Personalausfälle nicht kompensiert werden. Hierzu wurden einige Änderungen seitens des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Rheinland vorgeschlagen:

Stundenaufstockung des vorhandenen und begrenzten Personalkaders;

Betriebsübergang in die Trägerschaft einer größeren Einheit oder in eine Kooperation mit einer größeren Einheit.

Ebenfalls wurde in dem Bericht des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Rheinland eine Unterstützung bei der Verwaltungstätigkeit durch eine Verwaltungskraft empfohlen.

Auch die Regierung sowie der Fachbereich Jugendhilfe des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben diese Vorschläge für gut befunden. Aus diesem Grund wurde die Einstellung einer halbzeitigen Verwaltungskraft im Rahmen des Begleitausschusses vom 2. Juni 2016 befürwortet.

Ab September 2016 erfolgte die Einstellung einer halbzeitigen Verwaltungskraft. Der Vertrag der Verwaltungskraft wurde auf ein Jahr begrenzt. Dieses Jahr diente als Erfahrungswert für die Gestaltung des Aufgabenbereiches.

Gemäß des Nachtrags zum Geschäftsführungsvertrag vom 2. März 2017 für die Jahre 2016-2019 setzt sich der Personalkader der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) wie folgt zusammen:

1 Sachbearbeiterin, 19 Stunden:                            Elke DOURIN-SCHULZ

2 Erzieher A1, 38 Stunden, davon eine BVA:        Marina MULLER (BVA)

                                                                                  Boris NYSSEN

1 Erzieherin A1, 19 Stunden:                                  Sarah WALPOT

1 Geschäftsführerin/Psychologin, 30 Stunden:      Nicole KOHNEN

Nach einem Jahr stellte sich jedoch heraus, dass bei der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) nur fünf bis zehn Stunden reine Verwaltungsarbeit anfallen statt 19 Stunden pro Woche. Jedoch benötigen die jungen Erwachsenen und Jugendlichen im Rahmen ihrer Verselbstständigung intensivere administrative Unterstützung. Aus diesem Grund stellte die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) am 23. August 2017 einen Antrag zur Abänderung des Personalkaders.

Im Vergleich zu den Vorjahren wird das Zielpublikum der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) jünger und die Erzieherarbeit anspruchsvoller und zeitintensiver. 

Ebenfalls fallen in der eigenen Immobilie regelmäßig Renovierungsarbeiten an. Diese sollen mit den Jugendlichen/jungen Erwachsenen ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich um wichtige Erziehungssituationen.

Aufgrund der steigenden Arbeit mit den Jugendlichen/jungen Erwachsenen wird es seitens der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) als sinnvoll angesehen, dass ein vollzeitiger Erzieher die Erzieherarbeit sowie die anfallende Verwaltungsarbeit kombiniert. Dadurch können andere Aufgabenbereiche, wie beispielsweise die Lernunterstützung von ausgebildetem und dem Berufsgeheimnis unterliegendem Personal übernommen werden. Für die Abänderung des Personalkaders ergeben sich jährliche Mehrkosten in Höhe von 5.964 ,- EUR (Basis 2017, Index 1,6734).

Name  Vorname        Barema           St.        Dienstalt.        nicht index.    Indexiert        Proportional

DOURIN         Elke     5          19       9          16.708,81 €   27.960,53 €   21.518,42 €

WALPOT        Sarah  13       19       8          21.339,46 €   35.709,45 €   27.482,00 €

                                                           Differenz        5.963,57 €

In Ausführung des Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Reihe von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Sektors geschaffen.

Eine Reihe dieser Maßnahmen haben finanzielle Auswirkungen für die Mitarbeiter der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) und somit auch auf die Bezuschussung der betroffenen Einrichtung.

Ab dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Gehaltstabellen als Bemessungsgrundlage für die Personalzuschüsse sowie die Anerkennung und Berücksichtigung von Dienstjahren. Es können maximal drei Jahre Berufserfahrung berücksichtigt werden, die vor Antritt der Beschäftigung im nicht kommerziellen Bereich, ungeachtet des Sektors, der Stundenanzahl und der Funktion, geleistet wurden.

Eine weitere Maßnahme ist die Aufwertung der Gehaltsbaremen für Erzieher. Ab dem 1. Januar 2017 wird der Erzieher Klasse I nach der Gehaltstabelle 13 (Bachelor) entlohnt.

Auf Grundlage der eingereichten Angaben durch die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) entstanden bei Anpassung der Gehälter für das Jahr 2017 Mehrkosten in Höhe von 6.311,13 €. Die Mehrkosten im Rahmen des nicht kommerziellen Sektors wurden der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) Ende 2017 ausgezahlt.

In Folge dessen haben die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen finanzielle Auswirkungen für die Jahre 2018-2019. Diese Mehrkosten belaufen sich auf 6.390,- EUR pro Jahr (6.311,13 EUR x 1,25 %).

Im Rahmen der BVA-Reform hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum 1. Januar 2018 die Umwandlung der BVA-Arbeitsverträge in klassische Arbeitsverträge für die BVA-Kräfte beschlossen, die aktuell in den Zuschusskategorien A und C sind oder B, insofern der Arbeitnehmer einen höheren Schulabschluss als den der Oberstufe des Sekundarunterrichts vorweist.

Ab 1. Januar 2018 erhalten die zuständigen Ressortfachbereiche die entsprechenden Finanzmittel.

Die Zuschüsse setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

Komponente: Pro VZÄ umgewandelter BVA-Stellen erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, der den BVA-Übergangszuschüssen entspricht.

Komponente: Ausgleich eventueller Verluste, die durch die BVA-Reform 2017 aufgrund der Umwandlung der BVA-Stellen in klassische Arbeitsverträge und/oder bei den im BVA-System bleibenden Stellen nach Wegfall der LSS-Erleichterungen und der Einführung des neuen BVA-Übergangszuschusses ab 2018 entstehen.

inkl. Index (4%)          A         B1       B2       B3       C

Zuschüsse BVA         2.500 €           6.448 €           11.606 €         19.343 €         21.922 €

ZGE BVA (Durchschnitt)      9.902 €           8.177 €           8.878 €           6.514 €           11.348 €

TOTAL           12.898 €         15.210 €         21.303 €         26.891 €         34.601 €

Für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) ergibt sich ein Kompensationsbetrag in Höhe von 34.601,- EUR.

Im Fall der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) fließen die Mehrkosten betreffend die Abänderung des Personalkaders, die Mehrkosten in Bezug auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der errechnete Kompensationsbetrag rekurrent in den strukturellen Zuschuss ein. Dadurch, dass die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe einen Pauschalzuschuss im Rahmen eines Geschäftsführungsvertrages erhält, wird die Pauschale 2018 um diese Beträge erhöht.

Vorliegender Nachtrag wurde von der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) am 9. Januar 2018 gutgeheißen.

Die unten aufgeführte Tabelle zeigt den Vergleich zu den genehmigten Zuschüssen des Geschäftsführungsvertrages für die Jahre 2016–2019 und den angepassten Beträgen. In der Anpassung sind die Kosten in Höhe von 5.964,- EUR  betreffend die Abänderung des Personalkaders, die Mehrkosten in Bezug auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Höhe von 6.390,- EUR sowie die BVA-Bezuschussung in Höhe von 34.601,- EUR enthalten. Die jährliche Erhöhung für das Jahr 2019 berücksichtigt eine Steigerung um 1,25 %.

Übersicht über die ursprünglich vorgesehenen und die angepassten Zahlen:

VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) Basisbezuschussung

Haushaltsjahr            Vorgesehener

Zuschuss                   Haushaltsjahr            Erhöhungen ab 2018:

5.964,- EUR Abänderung des Personalkaders

6.390,- EUR Verbesserung Arbeitsbedingungen  34.601,- EUR BVA-Reform

2017   200.242,- EUR                      2017   200.242,- EUR

2018   200.619,- EUR                      2018   247.574,- EUR

2019   203.127,- EUR                      2019   250.669,- EUR

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Basisbezuschussung der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) erfolgt über die Finanzstelle: 50.14 Finanzposition: 33.01. Die Zuschüsse werden zu 100 % als Zwölftel gezahlt und belaufen sich, unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushaltsentwurfes auf:

247.574,- EUR für das Jahr 2018

250.669,- EUR für das Jahr 2019

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. Januar 2018 liegt vor;

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 105;

Erlass der Regierung vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Zuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Erlass der Regierung vom 28. September 2017 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen;

Rahmenabkommen 2016-2019 vom 15. September 2016 für den nicht kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.