Sitzung vom 17. Januar 2018

Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 26. Juni 2006 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2006 wurde das Dienstrecht im Unterrichtswesen reformiert und es erfolgte eine weitestgehende inhaltliche Vereinheitlichung der verschiedenen Dienstrechte, die vorsehen, dass das Muster der Beurteilung- bzw. Bewertungsberichte der Personalmitglieder von der Regierung festgelegt wird. Daher gibt es ein und dasselbe Muster für die zeitweiligen und definitiven Personalmitglieder für das gesamte Unterrichtswesen und dies unabhängig vom Träger.

Der Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht macht Angaben zum ausgeübten Amt, zu den Fähigkeiten und Leistungen sowie zum Einsatz des Personalmitglieds für die Unterrichtseinrichtung. Es wird geprüft, inwieweit das Personalmitglied den vorgeschriebenen Auftrag bzw. die auferlegten Pflichten erfüllt. Der Bericht schließt mit dem Vermerk „sehr gut“, dem Vermerk „gut“, dem Vermerk „ausreichend“, dem Vermerk „mangelhaft“ oder dem Vermerk „ungenügend“.

Mit dem Dekret vom 26. Juni 2017 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2017 wurde der Auftrag des Krankenpflegers beim Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (Kaleido Ostbelgien) der tatsächlichen Berufspraxis angepasst. Ferner heißt der Schulzahnpfleger bei Kaleido fortan Assistent für Gesundheitsförderung.

Darüber hinaus wurden mit dem Dekret vom 26. Juni 2017 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2017 und mit dem Dekret vom 26. Juni 2017 zur Beschulung von erstankommenden Schülern die Ämter des Förderpädagogischen Koordinators, des Lehrers für Sprachlernklassen oder Sprachlernkurse im Primarschulwesen und des Lehrers für Sprachlernklassen im Sekundarschulwesen neu geschaffen. Auf der Grundlage der für diese Ämter festgelegten Aufgabenbeschreibung obliegt es nun der Regierung die Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte festzulegen.

Der vorliegende Vorentwurf eines Erlasses ersetzt die Anhänge 20 und 22 in dem Erlass vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.

Ferner werden die Anhänge 23 und 24 in denselben Erlass eingefügt.

Die Anhänge sind wie folgt festgelegt:

Anhang 20 gilt für den Krankenpfleger.

Anhang 22 gilt für den Assistenten für Gesundheitsförderung.

Anhang 23 gilt für den Förderpädagogischen Koordinator.

Anhang 24 gilt für den Lehrer für Sprachlernklassen oder Sprachlernkurse und den Lehrer für Sprachlernklassen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Liegen vor:

das Protokoll Nr. S2/2018 OSUW2/2018 der Verhandlungsergebnisse der gemeinsamen Sitzung des Sektorenausschusses XIX und des Unterausschusses der Lokal- und Provinzialbehörden Deutschsprachige Gemeinschaft vom
9. Januar 2018

das Gutachten des Finanzinspektors vom 11. Januar 2018

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, Technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes

Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statutes der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums

Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren

Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen