Sitzung vom 2. Februar 2018

Erlass der Regierung zur dritten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 68 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die dritte Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2017.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Eine dritte Neuverteilung wird im Ausgabenhaushalt vorgenommen um Mittel optimal einsetzen zu können. Das im Rahmen der zweiten Haushaltsanpassung 2017 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von -46.020.000 Euro bleibt durch die dritte Neuverteilung unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.