Sitzung vom 2. Februar 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Oktober 2012 zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Oktober 2012 zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vor dem Hintergrund, dass sich der Umfang der Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den letzten Jahren rasant vergrößert hat und die Anforderungen an das Ministerium damit quantitativ und vor allem qualitativ beträchtlich angewachsen sind,  werden neben den bereits im Direktionsrat vertretenen Bereichen weitere wichtige Bereiche, nämlich das Finanzwesen sowie die Dienstleistung und Bürger­orientierung durch Stellvertretende Generalsekretäre im obersten Management des Ministeriums vertreten sein, deren Zahl damit auf vier ansteigt. Dementsprechend wird der Erlass zur Organisation des Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54